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Kunstfälschung Gefälschte Bronzeskulptur – Geldstrafen gegen zwei Männer

Ein angeblich wertvolles Kunstwerk wird zu einem Berliner Auktionshaus gebracht. Es soll meistbietend versteigert werden. Doch im Auktionshaus kommen schnell Zweifel auf.

Von dpa 12.12.2024, 16:09
Zwei Männer wollten eine gefälschte Bronzeskulptur versteigern lassen. (Symbolbild)
Zwei Männer wollten eine gefälschte Bronzeskulptur versteigern lassen. (Symbolbild) Soeren Stache/dpa

Berlin - Zwei Männer sind in Berlin zu Geldstrafen verurteilt worden, weil sie eine gefälschte Bronzeskulptur versteigern lassen wollten. Das Amtsgericht Tiergarten verhängte wegen Urkundenfälschung gegen einen 66-Jährigen eine Geldstrafe von 5.400 Euro, ein 61-Jähriger soll 1.350 Euro zahlen. Die Angeklagten sollen die Skulptur mit dem Titel „Die große Sinnende“ in ein Auktionshaus in Berlin-Charlottenburg gebracht haben, um sie als „echt“ versteigern zu lassen. Bei einer Versteigerung wäre ein hoher Schaden eingetreten, so das Gericht.

Stilistisch sei das Werk der gleichnamigen Skulptur des expressionistischen Bildhauers und Grafikers Wilhelm Lehmbruck (1881-1919) nachempfunden und mit einem entsprechenden Gusstempel versehen gewesen, so die Anklage. Im Auftrag des 66-Jährigen habe der Mitangeklagte die Figur bei einer Frau in Düsseldorf abgeholt.

Angebliches Lehmbruck-Werk als Fälschung erkannt

Am 31. Mai 2021 wurde die Skulptur einem Mitarbeiter eines Auktionshauses übergeben. Die Angeklagten hätten gewusst, dass es sich nicht um ein Werk von Lehmbruck gehandelt habe, so die Staatsanwaltschaft. Zu einer Versteigerung sei es nicht gekommen, weil die Fälschung im Auktionshaus erkannt worden war. Die Bronzeskulptur wurde von der Polizei beschlagnahmt.

Die beiden Angeklagten hatten nach einer sogenannten Verständigung der Prozessbeteiligten pauschal gestanden. Mit den Strafen von 180 Tagessätzen zu je 30 Euro beziehungsweise 90 Tagessätzen zu je 15 Euro folgte das Gericht im Wesentlichen den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.