Landesregierung Kritik an Verschiebung des Mobilitätsgesetzes
Berlin - An der Entscheidung der neuen schwarz-roten Landesregierung, die Vervollständigung des Mobilitätsgesetzes zu verschieben, gibt es Kritik. Der Senat beschloss am Dienstag auf Vorschlag der neuen Senatorin für Verkehr und Klimaschutz, Manja Schreiner (CDU), den rot-grün-roten Entwurf des Mobilitätsgesetzes unter anderem zu den Themen Wirtschaftsverkehr und Neue Mobilität noch einmal auf den Prüfstand zu stellen.
Nach einer Mitteilung der Verkehrsverwaltung soll der im Januar beschlossene Entwurf damit nicht wie ursprünglich geplant am Donnerstag in erster Lesung im Abgeordnetenhaus behandelt werden.
Ein Teil der Ergänzungen des seit 2018 geltenden Mobilitätsgesetzes sollte ausdrücklich Verbesserungen für den Wirtschaftsverkehr in der Hauptstadt bringen. „Das Bessere ist der Feind des Guten, das gilt auch für Gesetzesentwürfe“, zitierte der „Tagesspiegel“ den Vizepräsidenten der Industrie- und Handelskammer Berlin, Robert Rückel. Die Wirtschaft warte schon lange auf die Verabschiedung des Kapitels. „Deshalb setzen wir darauf, dass die angekündigte Revision zügig vonstattengeht.“
Kritik äußerte Grünen-Fraktionschef Werner Graf: „Das ist ein Rückschritt für die Verkehrswende und die Berliner Wirtschaft.“ Es sei wichtig, dass der Wirtschaftsverkehr endlich genügend Platz auf der Straße bekomme. Linken-Verkehrspolitiker Kristian Ronneburg warf Schwarz-Rot vor: „Den Entwurf nun zurückzuziehen, wird zu weiteren Verzögerungen führen.“
Der Senat hat nach Angaben der Verkehrsverwaltung vor, einen überarbeiteten Entwurf mit einem Fokus auf den Wirtschaftsverkehr schnellstmöglich wieder ins parlamentarische Verfahren zu bringen. Er wolle prüfen, an welchen Vorschlägen festgehalten und was im Sinne des Gemeinwohls der Stadt weiterentwickelt werden solle.
„Wir brauchen angesichts der Herausforderungen gerade beim Wirtschaftsverkehr sinnvolle Regelungen für einen gut aufeinander abgestimmten Verkehrsmix“, so Verkehrs- und Klimaschutzsenatorin Schreiner. Nötig sei außerdem eine Raumaufteilung, mit der die Versorgung der Metropole und die Mobilität der Berlinerinnen und Berliner gesichert werde.