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Bevorstehende Haftentlassung Maddie-Verdächtiger soll nach Freilassung Fußfesseln tragen

Der im Fall Maddie verdächtige Christian B. hat seine Gefängniszeit für eine andere schwere Straftat bald abgesessen. Welche Regeln sollen für den Mann nach seiner Entlassung gelten?

Von dpa 21.08.2025, 16:26
Muss Christian B. nach seiner Haftentlassung Fußfesseln tragen? (Archivbild)
Muss Christian B. nach seiner Haftentlassung Fußfesseln tragen? (Archivbild) Moritz Frankenberg/dpa Pool/dpa

Braunschweig - Der auch im Fall Maddie verdächtige Christian B. soll nach dem Willen der Ermittler nach seiner Haftentlassung eine elektronische Fußfessel tragen. „Außerdem soll er einen festen Wohnsitz wählen und das Land nicht ohne Zustimmung der Führungsaufsichtsstelle verlassen dürfen“, teilte die Staatsanwaltschaft Braunschweig auf Anfrage mit. Zuvor hatte der „Spiegel“ über den Antrag berichtet.

Der deutsche Christian B. wird in wenigen Wochen eine Haftstrafe verbüßt haben, zu der ihn das Landgericht Braunschweig im Jahr 2019 wegen Vergewaltigung einer 72-jährigen US-Amerikanerin in Portugal verurteilt hatte. 

Im Fokus steht der 48-Jährige seit 2020, weil deutsche Ermittler ihn im Fall der 2007 aus einer portugiesischen Ferienanlage verschwundenen dreijährigen Madeleine „Maddie“ McCann unter Mordverdacht gestellt und dies öffentlich gemacht haben. Zu dem „Maddie“-Komplex gibt es aber keine Anklage; es gilt die Unschuldsvermutung.

Eine Entscheidung zur Ausgestaltung der Führungsaufsicht von der zuständigen Strafvollstreckungskammer beim Landgericht Hildesheim stehe noch aus, hieß es von der Staatsanwaltschaft. Übersetzt heißt das, dass noch unklar ist, an welche Regeln sich Christian B. nach der Haftentlassung halten muss.