Überangebot an Taxen Senat erteilt für ein Jahr keine neuen Taxengenehmigungen
Der Senat sieht in Berlin ein Überangebot an Taxen. Die Unternehmen könnten den Dienst kaum noch wirtschaftlich betreiben. Deshalb sollen nun zunächst keine neuen Fahrzeuge hinzukommen.

Berlin - Der Berliner Senat will für ein Jahr keine neuen Taxen in Berlin zulassen. Damit will die Landesregierung gegen ein Überangebot vorgehen, wie die Senatsverwaltung für Verkehr mitteilte. „Die Nachfrage ist seit Jahren rückläufig und hat sich auch seit Einführung der Festpreisoption nicht signifikant erhöht“, hieß es. „Demgegenüber ist die Anzahl der Taxen auf den Straßen jedoch stark gestiegen.“
Zwischen Dezember 2024 und Ende Januar 2026 hat sich die Zahl der Fahrzeuge in der Hauptstadt demnach um 1.200 auf 6.600 Taxen erhöht. Für viele Betriebe sei ein wirtschaftlich tragfähiger Betrieb angesichts dieses Überangebots nicht mehr möglich.
Der Senat befürchtet deshalb, dass manche Unternehmen geltendes Recht brechen könnten, um überhaupt noch was zu verdienen, zum Nachteil der Fahrerinnen und Fahrer. „Dies führt zu Wettbewerbsverzerrungen zulasten der rechtstreu wirtschaftenden Unternehmen und gefährdet die Stabilität des gesamten Gewerbes“, hieß es.
Taxi-Branche seit Jahren unter Druck
Denkbar ist etwa, dass Unternehmen den Mindestlohn unterschreiten oder auf Schwarzarbeit setzen. Die Lage im Berliner Taxigewerbe ist seit Jahren angespannt. Aus Sicht der Branche liegt das vor allem an zu hohen Preisen, die bei Taxi-Diensten stark durch die jeweilige Kommune reguliert werden. Mietwagenplattformen wie Uber oder Bolt unterliegen dieser sogenannten Tarifpflicht hingegen nicht.
Im Juli 2024 führte der Senat im Berliner Taxigewerbe eine Festpreisoption ein. Fahrgäste wissen damit bei online gebuchten Taxifahrten bereits vor der Fahrt, wie teuer diese wird. Doch die Nachfrage hat diese Maßnahme den Angaben des Senats zufolge bisher nicht angekurbelt.
Der nun verordnete einjährige Stopp neuer Taxen in Berlin gilt demnach auch für Erweiterungsanträge bestehender Unternehmen. „Neuantragsteller können sich für diesen Zeitraum auf eine Warteliste setzen lassen“, hieß es. Bereits genehmigte Unternehmen könnten den Betrieb im bisherigen Umfang weiterführen.