1. Startseite
  2. >
  3. Panorama
  4. >
  5. Staatsanwaltschaft: Weitere Anklage gegen Randalierer

Kriminalität Staatsanwaltschaft: Weitere Anklage gegen Randalierer

Von dpa Aktualisiert: 27.09.2021, 14:11
Eine Figur der blinden Justitia.
Eine Figur der blinden Justitia. Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild

Dresden - Die Staatsanwaltschaft Dresden hat Anklage gegen einen 20-Jährigen erhoben, der im Zusammenhang mit den Krawallen am Rande des Fußballspiels von Dynamo Dresden gegen Türkgücü München in Mai festgenommen wurde. Ihm wird unter anderem Landfriedensbruch und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen, teilte die Staatsanwaltschaft am Freitag mit. Der 20-Jährige befinde sich seit 22. Juli in Untersuchungshaft. Er habe sich zum Tatvorwurf „geständig eingelassen“. Der Beschuldigte sei bereits erheblich vorbestraft und habe zum Zeitpunkt der Taten unter Bewährung gestanden.

Das letzte Heimspiel des damaligen Drittligisten Dynamo Dresden gegen Türkgücü München (4:0) fand am 16. Mai wegen der Corona-Pandemie ohne Publikum statt. Im nahe gelegenen Großen Garten hatten sich aber mehrere Tausend Menschen eingefunden, um den Aufstieg von Dresden in die 2. Bundesliga zu feiern. Noch während des Spiels griffen mehr als 500 gewaltbereite Fans Polizisten massiv mit Pyrotechnik an.

Laut Staatsanwaltschaft wurden 182 Einsatzkräfte verletzt, 163 von ihnen waren mit Steinen, Glasflaschen und anderen Gegenständen beworfen worden. Es habe auch erheblichen Verletzungen wie Verbrennungen, offenen Schnittwunden und teilweisem Gehörverlust gegeben, hieß es. Auch aufseiten der Dynamo-Anhänger gab es zahlreiche Verletzte. Die Polizei nahm vorübergehend 40 Randalierer fest. Fünf von ihnen befinden sich derzeit noch in Untersuchungshaft. Das Ausmaß der Gewalt löste Entsetzen aus.

Im Juli war ein erster Beschuldigter zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Im Zuge eines beschleunigten Verfahrens verhängte ein Amtsrichter wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung, Widerstands und Beleidigung zehn Monate Freiheitsstrafe gegen den Dynamo-Anhänger. Die Dauer der Bewährung wurde auf drei Jahre festgelegt.