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Prozess Tierschutzverstöße vor Gericht: Video als Beweismittel

Immer wieder zeigen Tierschützer mit heimlichen Videos aus Mastställen kranke und vernachlässigte Tiere. Die Aufnahmen sind auch Grundlage für die Strafverfolgung durch die Justiz. Aber die Beweisaufnahme ist oft schwierig.

Von dpa Aktualisiert: 22.02.2023, 22:57
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen.
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild

Papenburg - Die Beweisaufnahme in einem Strafprozess gegen zwei Geschäftsführer einer Schweinemastanlage im Emsland wegen möglicher Tierschutzvergehen ist am Dienstag vom Amtsgericht Papenburg fortgesetzt worden. Die Richterin führte den Zeugen - zwei Mitarbeitern des Mastbetriebs und einer Amtstierärztin - ein mehr als zwei Stunden langes Video vor. Die von Tierschützern heimlich angefertigte Aufnahme war Basis für Strafbefehle gegen die beiden Angeklagten. Sie sollen im Juli 2020 entstanden sein und kranke sowie vernachlässigte Tiere zeigen.

Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hatte gegen die beiden Geschäftsführer der Mastanlage Strafbefehle verhängt. Beide Landwirte wehren sich in dem Prozess gegen die Vorwürfe. Laut Anklage war es in der Mastanlage mit rund 15.000 Mastplätzen zu Fällen von kranken und nicht behandelten Tieren gekommen. Zum Teil seien die Mastschweine nicht in speziellen Krankenbuchten untergebracht gewesen, wie es eigentlich vorgeschrieben ist.

Zuvor hatte die Richterin ein kürzeres, aber zusammengeschnittenes Video vorgeführt. Einer der beiden Anwälte äußerte Zweifel an der Echtheit der Aufnahmen. Es stehe nicht zweifelsfrei fest, dass die Filmaufnahmen wirklich zu dem angegebenen Zeitpunkt im Juli 2020 und tatsächlich in diesem Stall gemacht worden seien. „Wir haben ganz erhebliche Zweifel an der Authentizität“ sagte er. Zu dem längeren Video sagte die als Zeugin geladene Amtstierärztin, dass sie den Stall auf den Aufnahmen zweifelsfrei wiedererkenne. Das Veterinäramt des Landkreises war im Juli 2020 wenige Tage nach den Videoaufnahmen zu einem Kontrollbesuch in der Mastanlage gewesen.

Die Filmaufnahmen waren im Sommer 2020 von der Tierrechtsorganisation Deutsches Tierschutzbüro angefertigt und der Staatsanwaltschaft vorgelegt worden. Der Vorstandsvorsitzende der Organisation, Jan Peifer, war von der Verteidigung der beiden Angeklagten als Zeuge geladen worden. Er sollte etwas zur Entstehung der Videoaufnahmen sagen. Allerdings nahm Peifer von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch, um sich nicht selber zu belasten. Er bot an, dem Gericht ein weiteres Video als Beweismittel zur Verfügung zu stellen. Diese Aufnahmen sollen am nächsten Verhandlungstag gesehen werden.

Der nächste Verhandlungstag ist für den 8. März angesetzt. Dann soll auch eine Gutachterin des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (Laves) gehört werden. Einer der Anwälte schloss nicht aus, seinerseits einen eigenen Gutachter zu Wort kommen zu lassen.

Wie schon beim ersten Verhandlungstag Ende Januar waren die beiden Angeklagten nicht persönlich anwesend. Sie ließen sich von ihren beiden Verteidigern vertreten. Vor Beginn der Verhandlung demonstrierten erneut etwa 20 Tierschützer vor dem Gerichtsgebäude.