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Brüssel bleibt besorgtPolen hebt Zwangsruhestand von Richtern auf

Im Justizstreit mit Brüssel lässt Polen zwangspensionierte Richter zurück in den Dienst. Experten begrüßen den Schritt. Trotzdem sorgen sie sich um die Unabhängigkeit der polnischen Justiz.

21.11.2018, 16:10
Peace-Zeichen vor polnischer Nationalflagge während eines Protests gegen die Justizreform. Polens Regierung hat die umstrittene Zwangspensionierungen oberster Richter zunächst wieder aufgehoben. Foto: Omar Marques/ZUMA Wire
Peace-Zeichen vor polnischer Nationalflagge während eines Protests gegen die Justizreform. Polens Regierung hat die umstrittene Zwangspensionierungen oberster Richter zunächst wieder aufgehoben. Foto: Omar Marques/ZUMA Wire SOPA Images via ZUMA Wire

Warschau (dpa) - Polens Regierung folgt einer Anordnung des Europäischen Gerichtshofs und hebt umstrittene Zwangspensionierungen oberster Richter wieder auf.

Das Warschauer Parlament verabschiedete am Mittwoch im Eilverfahren einen entsprechenden Gesetzentwurf, der den rechtlichen Status zwangspensionierter Richter ändert und ihnen den Dienst wieder erlaubt. Allerdings waren die betroffenen Juristen bereits nach dem EuGH-Beschluss am 19. Oktober wieder zur Arbeit zurückgekehrt.

Damals ordnete der EuGH in Luxemburg einstweilig an, umstrittene Zwangspensionierungen sofort zu stoppen und rückgängig zu machen. Hintergrund war ein umstrittenes Gesetz, mit dem Polens Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit PiS das Renteneintrittsalter oberster Richter von 70 auf 65 Jahre herabgesenkt hatte. Dadurch waren Kritikern zufolge mehr als 20 missliebige Juristen in den Ruhestand geschickt worden. Die EU-Kommission sah die Unabhängigkeit der Justiz bedroht und klagte gegen das Gesetz.

Laut PiS-Regierung kommt Polen mit neuen Gesetzesänderungen dem EuGH-Beschluss nach. Es sei ein Übereinkommen der Regierung mit dem EuGH, damit Polen keine Strafen zahlen muss, sagte Andrzej Dera, Minister in der Kanzlei von Präsident Andrzej Duda. Die Reform werde im Wesentlichen fortgesetzt, versicherte er. Polens Regierung verteidigt ihre Justizgesetze gegen Kritik und argumentiert, sie wolle unter anderem die Justiz von korrupten Richtern befreien.

Warschau hatte zur Umsetzung der EuGH-Anordnung in Brüssel bereits zu Wochenbeginn einen Bericht vorgelegt. Er beseitigte die Sorge der Kommission jedoch nicht. Kommissions-Vizepräsident Frans Timmermans warnte am Dienstag vor einer "Beschleunigung der Umsetzung der umstrittenen Pensionierungsregelung" und forderte Warschau auf, schnellstens den Kurs zu ändern und mit Brüssel ins Gespräch zu kommen.

Das betroffene Oberste Gericht sah nach vorläufiger Einschätzung zumindest seine größten Bedenken beseitigt, wie Sprecher Michal Laskowski sagte. Das Gericht hatte die Zwangspensionierung der 65-jährigen Obersten Gerichtspräsidentin Malgorzata Gersdorf als Verfassungsbruch kritisiert. Die Amtszeit der Gerichtsvorsitzenden ist rechtlich geschützt.

Der Deutsche Richterbund (DRB) begrüßte die Entscheidung Polens als ersten Schritt in die richtige Richtung. Der DRB-Vorsitzende Jens Gnisa mahnte jedoch an: "Trotzdem muss Polen weiter daran arbeiten, sein Rechtssystem wieder an den Standards der EU auszurichten."

Die EU-Kommission mahnt seit 2016 den umfassenden Umbau der polnischen Justiz an, zu denen Reformen des Verfassungsgerichts, Landesrichterrats und der allgemeinen Gerichte gehören. Brüssel leitete 2017 ein Rechtsstaatsverfahren ein, was als schärfste Waffe gegen Regelverstöße von Mitgliedsstaaten gilt.

Neuer Gesetzentwurf auf Parlamentsseite, Polnisch