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Gericht wehrt sich Aufarbeitung der "Querdenken"-Demo nimmt Fahrt auf

Die Kritik an der "Querdenken"-Demo in Leipzig und dem Umgang mit ihr reißt nicht ab. Das Oberverwaltungsgericht Bautzen wehrt sich unterdessen wegen der umstrittenen Genehmigung der Demonstration gegen "absurde" Vorwürfe.

11.11.2020, 18:01
Sebastian Kahnert
Sebastian Kahnert dpa-Zentralbild

Leipzig/Bautzen (dpa) - Die politische, juristische und gesellschaftliche Aufarbeitung der aus dem Ruder gelaufenen "Querdenken"-Demo in Leipzig nimmt immer mehr Fahrt auf. Von allen Seiten hagelte es Kritik an den Beteiligten.

Besonders stark ist der Gegenwind derzeit für das Oberverwaltungsgericht Bautzen (OVG), das die Versammlung gegen den Willen der Leipziger Versammlungsbehörde in der Innenstadt genehmigt hatte. OVG-Präsident Erich Künzler äußerte Verständnis. "Natürlich muss die Justiz kritisiert werden können. Auch die Meinung der Justiz ist antastbar", sagte er der Deutschen Presse-Agentur.

Voraussetzung sei aber eine sachliche Kritik. Er wies Spekulationen um eine ideologisch motivierte Entscheidung klar zurück. In vielen Äußerungen seien - weit über legitime Kritik hinaus - selbst Vermutungen angestellt worden, dass die Richterinnen und Richter des OVG Corona-Leugner seien. Es sei eine absurde Annahme, dass Richter in Bautzen mit Verschwörungstheoretikern sympathisierten, sagte Künzler.

Auch der frühere sächsische Justizminister Geert Mackenroth hatte den OVG-Beschluss kritisiert. Der Kernpunkt sei die Einschätzung des Gerichts, ob eine solche Versammlung in der Leipziger Innenstadt gehe, sagte der CDU-Politiker am Mittwoch dem MDR. Das Gericht hatte das bejaht und sich dabei auf eine Gefahrenprognose der sächsischen Polizei berufen.

Am Samstag hatten sich in Leipzig mindestens 20.000 Demonstranten versammelt, von denen rund 90 Prozent laut Polizei keine Masken trugen, obwohl sie in Sachsen bei Versammlungen derzeit "verpflichtend" vorgeschrieben sind. Die Stadt Leipzig löste die Kundgebung auf. Danach erzwang ein Großteil der Menschen einen Aufzug über den Leipziger Ring.

Als Konsequenz will die Landesregierung ortsfeste Versammlungen unter freiem Himmel künftig auf 1000 Teilnehmer begrenzen. Voraussetzung ist, dass alle Teilnehmer sowie Ordner eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und zwischen allen Teilnehmern der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt wird. Im Einzelfall sollen auch größere Kundgebungen möglich sein, wenn technische und organisatorische Maßnahmen getroffen werden, um das Infektionsrisiko zu senken.

Im Leipziger Stadtrat wurden die Veranstalter der Kundgebung, die Polizei, das OVG und Innenminister Roland Wöller (CDU) für ihre Maßnahmen und Entscheidungen von nahezu allen Fraktionen im Leipziger Stadtrat heftig kritisiert. Am Donnerstag wollen sich in einer nichtöffentlichen Sondersitzung der Innenausschuss und der Verfassungsausschuss des Landtages mit dem Demonstrationsgeschehen befassen.

© dpa-infocom, dpa:201111-99-300074/2