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Online-Dienst Per Mausklick zum Testament?

Online-Dienste versprechen, mit wenigen Klicks den Gang zum Anwalt überflüssig zu machen. Stiftung Warentest hat fünf Anbieter getestet.

Von Susanne Klose 28.08.2018, 01:01

Magdeburg l Der eigene Tod gehört nicht unbedingt zu den Themen, die man mit seinen Liebsten besprechen möchte. Trotzdem führt kein Weg daran vorbei, wenn das Erbe die persönlichen Wünsche aller Beteiligten berücksichtigen soll. Im Normalfall erfolgt dann der Gang zum Notar, der die besprochenen Regelungen in einem Testament rechtssicher umsetzt.

Hier setzen jetzt Online-Anbieter an: Mit einem Fragebogen sollen Verbraucher den Nachlass einfach per Mausklick regeln � schneller und günstiger als beim Anwalt; Einzel- und Ehegattentestamente werden teilweise kostenlos angeboten. Kann das funktionieren? Stiftung Warentest hat dafür die fünf Anbieter Afilio, Smartlaw, Janolaw, DasRecht und Schwantestament unter die Lupe genommen. Das Ergebnis ist eindeutig: Nur Afilio, Smartlaw und Janolaw liefern ein rechtlich gültiges Testament.

Doch hier kommt es auch auf die Details an. Denn rechtssicher bedeute nicht, dass das Testament auch den Bedürfnissen entspricht, die der Nutzer in seiner konkreten Situation wirklich hat, warnen die Experten. Fehlende Rückfragen seitens der Portale können nachhaltige negative Folgen haben, wenn der Ernstfall eintritt.

Für Stiftung Warentest stand deshalb besonders der Prozess der Testament-Erstellung im Fokus. Die Portale nutzen dafür digitale Fragebögen, die alle Erben festlegen, wer ein Vermächtnis erhält oder ob der Nachlass durch einen Testamentsvollstrecker verwaltet werden soll. Das klappt bei allen fünf Anbietern dank eingeblendeter Hinweise auch für juristische Laien, bei DasRecht und Schwantestament standen zum Testzeitpunkt auch Erklärvideos zur Verfügung.

Am Ende des Prozesses erhält der Nutzer ein aus Textbausteinen zusammengesetztes Testament. Dieses Dokument dient aber nur als Vorlage: Wer ein Testament verfasst, muss dieses mit der Hand abschreiben und unterzeichnen – der unterschriebene Ausdruck ist unwirksam, worauf alle Anbieter auch ausdrücklich hinweisen.

Problematisch wird es jedoch, wenn die Erbfrage etwas komplexer ist. Im Testfall der Stiftung Warentest wollte ein Ehepaar um die 70 sein Testament machen. Ihre beiden Söhne sollen jedoch nicht als Erben eingesetzt werden, sondern ihre Enkel. Damit im Todesfall der überlebende Partner das Haus behalten kann, muss sich das Ehepaar gegenseitig als Alleinerbe einsetzen und verfügen, dass die Enkel erst erben, wenn beide Partner verstorben sind. Entwirft dieses Ehepaar bei einem Online-Portal ein dementsprechendes Testament, können sie leicht den Pflichtteil ihrer eigenen Kinder übersehen, was besonders bei Immobilien problematisch werden kann. Stirbt etwa die Frau als erste, geht ihre Haushälfte aus den Mann über. Trotzdem können die Söhne ihren Pflichtteil fordern. Der Witwer müsste im Extremfall das Haus verkaufen, um den Pflichtteil auszahlen zu können.

Darauf weisen die Online-Dienste im Test zwar hin, stellten laut Experten aber keinen Bezug zum Einzelfall her. Die Lösung wäre hier der Verzicht der Kinder auf den Pflichtteil zugunsten der Enkel. Das können die Portale aber gar nicht leisten – der Verzicht muss notariell beglaubigt werden.

Für die Experten ist klar: Auf die digital erstellten Testamentvorlagen sollte sich der Verbraucher nicht komplett verlassen. Zu viele Details bleiben bei der standardisierten Abfrage unberücksichtigt. Wer sich erkundigen möchte, was in seinem Fall überhaupt möglich ist, kann bei allen fünf Anbietern kostenlos mehrere Szenarien digital durchspielen. Einen Notar ersetzen sie jedoch nicht.