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Gesundheit Den Durchblick bei Versicherungen behalten

Das Thema Krankenversicherung wirft häufig Fragen auf - vor allem dann, wenn sich berufliche, finanzielle oder familiäre Situationen ändern.

29.01.2019, 23:01

Magdeburg l Bin ich optimal krankenversichert? Kann ich als Privatversicherter irgendwo sparen? Solche und viele andere Fragen beantworteten Dennis Adam von der AOK Sachsen-Anhalt, Stephanie Hadersbeck vom Verband der privaten Krankenversicherung und Peter Klipp von der Stiftung Warentest.

Ich habe vier Euro weniger Rente auf mein Konto bekommen. Woran kann das liegen?
Der Gesetzgeber hat die Beiträge zur Pflegeversicherung erhöht. Eigentlich hätten Sie mit einem Bescheid Ihres Rentenversicherungsträgers darüber informiert sein müssen, inwieweit sich diese Änderung auf die Höhe Ihrer Rente niederschlägt.

Als Rentner und privat Krankenversicherter las ich jetzt in einem Videotext, dass ich wieder in die gesetzliche Krankenkasse zurück könnte. Ich müsste allerdings eine Zeitschrift abonnieren. Da ist doch was faul - oder?
Damit liegen Sie richtig. Als Rentner können Sie nicht mehr in die gesetzliche Krankenkasse zurückkehren, daran hat sich nichts geändert. Wenn Ihnen etwas daran liegt, eventuell Ihre Beiträge zu senken, dann informieren Sie sich beispielsweise bei Stiftung Warentest oder lassen Sie sich bei den Verbraucherzentralen beraten.

Seit letztem Sommer bin ich Regelaltersrentnerin. Ich beziehe auch eine kleine Betriebsrente. Ist es richtig, dass ich dafür den vollen Kassenbeitrag als gesetzlich Krankenversicherte zahlen muss?
Ja. Unverändert bleibt, dass für eine Betriebsrente auch der volle Beitrag plus Zusatzbeitrag plus Pflegeversicherung zu zahlen ist. Das gilt für alle gesetzlich versicherten Rentner, die pflichtversichert sind. Freiwillig Versicherte hingegen müssen auch auf weitere Einnahmen Beiträge zahlen. Das sind beispielsweise Mieteinkünfte, Zinsen oder private Renten- und Lebensversicherungen.

Demnächst werde ich verbeamtet und beihilfeberechtigt. Wenn ich eine private Krankenversicherung abschließe, worauf sollte ich achten? Und sind Zusatztarife sinnvoll?
Als Beamte sollten Sie beim Abschluss unbedingt einen Beitragsentlastungstarif wählen. Damit sichern Sie sich, die Möglichkeit, im Alter den Beitrag zu senken. Sie können dann jetzt schon vereinbaren, dass Sie zum Beispiel mit 65 Jahren 200 Euro weniger Beitrag monatlich zahlen. Was die Zusatztarife betrifft gilt: Wofür Sie sich zusätzlich entscheiden, hängt ganz von Ihren individuellem Sicherheitsbedürfnis ab.

Als gesetzlich Krankenversicherte gehe ich demnächst in Rente. Wie hoch sind dann meine Sozialabgaben?
7,3 Prozent der Altersrente und der halbe Zusatzbeitrag werden als Kassenbeitrag fällig. Hinzu kommt der volle Beitrag für die Pflegeversicherung. Dieser beträgt derzeit 3,05 Prozent des Einkommens, wenn Sie Kinder haben. Für Kinderlose sind das 3,55 Prozent. Per Gesetz wurde zum 1. Januar 2019 der Pflegeversicherungsbeitrag für alle Versicherten um 0,5 Prozent erhöht.

Kann ich mich selber entscheiden, ob ich freiwilliges oder Pflichtmitglied der Krankenkasse werde, wenn ich in Rente gehe?
Nein, das entscheidet allein Ihre Krankenkasse nach den Regeln des Sozialgesetzbuches V. Dabei wird geprüft, ob Sie 90 Prozent der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens gesetzlich versichert waren. Trifft das zu, werden Sie Pflichtmitglied der Krankenversicherung der Rentner. Wenn nicht, werden Sie mit Rentenbeginn freiwilliges Mitglied. Unter Umständen können Sie dennoch Pflichtmitglied in der Krankenversicherung der Rentner werden. Dafür müssen Sie Kinder haben.

Pro Kind werden drei Jahre Mitgliedschaft zusätzlich angerechnet. Das kann helfen, eine eventuelle Lücke zu schließen. Ihre Kasse berücksichtigt das in der Regel schon. Sie können aber auch zum gegebenen Zeitpunkt auch noch einmal nachfragen.

Wie kann ich mit Rentenbeginn den Beitrag meiner privaten Krankenversicherung senken? Ich bin seit Ende der 90er Jahre privat versichert. Lohnt sich eventuell ein Wechsel des Anbieters?
Nein, ein Wechsel lohnt sich für Sie nicht. Denn Sie würden alle bisher angesparten Alterungsrückstellungen beim bisherigen Versichertenkollektiv zurücklassen. Abgesehen davon, würde der Neuvertrag zum aktuellen Alter und Gesundheitszustand kalkuliert. Empfehlenswert ist es stattdessen, einen Termin mit Ihrer Versicherung zu machen und sich Angebote für einen Tarifwechsel machen zu lassen. Darauf haben Sie ein gesetzlich verbrieftes Recht. Beim Wechsel in einen gleichartigen, aber günstigeren Tarif bleiben alle Alterungsrückstellungen erhalten.

Da meine Rente nicht so hoch sein wird wie mein jetziges Gehalt, suche ich Möglichkeiten, den Beitrag für meine private Krankenversicherung zu senken. Wie kann ich sparen?
Sparen können Sie auch mit der Erhöhung des Selbstbehaltes oder mit dem Verzicht auf bestimmte Leistungen. Zu Letzterem gehört auch, dass Sie mit Rentenbeginn den Tarifbestandteil Krankentagegeld kündigen sollten. Einen Wechsel in den Standardtarif sollten Sie wirklich nur im Notfall in Erwägung ziehen. Auch wenn Sie damit Privatpatient bleiben, erhalten Sie dann die gleichwertigen Leistungen wie gesetzlich Versicherte.

Als Angestellter bin ich privat versichert. Von meinem Arbeitgeber bekomme ich einen Zuschuss zu meiner Krankenversicherung. Wie geht es weiter, wenn ich in Rente gehe? Neben der Alters- bekomme ich auch eine Betriebsrente.
Als erstes sollten Sie den Tarifbestandteil „Krankentagegeld“ in ihrem Tarif zum Rentenbeginn kündigen. Dann beantragen Sie zeitgleich mit der Rente auch den Zuschuss zur privaten Krankenversicherung. Dafür müssen Sie den aktuellen Beitragsbescheid vorlegen. Der Zuschuss beträgt 7,75 Prozent Ihrer Altersrente. Für die Betriebsrente bekommen Sie keinen Zuschuss. Sie müssen ja dafür - anders als gesetzlich Versicherte - auch keine Beiträge zahlen.

Bisher war ich angestellt, mache mich aber demnächst selbstständig im IT-Bereich. Ich möchte gesetzlich versichert bleiben. Wie wird mein Beitrag dann berechnet?
Für hauptberuflich Selbstständige hat der Gesetzgeber ein Mindesteinkommen und somit einen Mindestbeitrag festgelegt. 2019 gilt ein beitragspflichtiges Mindesteinkommen von 1.038,33 Euro und ein Mindestbeitrag von knapp 193 Euro monatlich.

Der Höchstbeitrag liegt bei etwa 842 Euro im Monat. Einkalkulieren müssen Sie auch, dass Sie mit Beginn der Selbstständigkeit zum freiwilligen Mitglied werden. Das bedeutet, dass auch andere als Ihre Erwerbseinkünfte für die Beitragsberechnung herangezogen werden.

Dazu zählen Zinsen, Mieteinnahmen oder private Renten- und Lebensversicherungen. Das gilt bis zur Bemessungsgrenze von derzeit 4.537,50 Euro monatlich. Zu Beginn der Selbstständigkeit können Ihre Einkünfte nur geschätzt werden. Mit dem ersten Steuerbescheid kann der Beitrag dann genauer festgelegt werden.

Ich bin als Arbeitnehmer privat krankenversichert. In meinem Tarif habe ich einen Selbstbehalt von 300 Euro vereinbart. Krank war ich im letzten Jahr nicht, habe also auch keine Rechnungen eingereicht. Wie viel bekomme ich dann in diesem Jahr zurück?
Das handhaben die Unternehmen unterschiedlich. Grundsätzlich ist es aber so, dass ja nach Anzahl der rechnungsfreien Jahre ein bis sechs Monatsbeiträge an Sie zurückgezahlt werden können. Und zwar einschließlich des Arbeitgeberanteils.

Beachten sollten Sie, dass die Rückerstattung natürlich den steuerlich relevanten Aufwand für die Krankenversicherung reduziert. Das gilt auch für gesetzlich Versicherte mit entsprechendem Wahltarif.

Ich will in eine andere gesetzliche Kasse wechseln. Geht das so ohne weiteres?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen: Sie müssen 18 Monate lang Kassenmitglied sein und keinen Wahltarif haben, der eine Bindungsfrist vorsieht. Dann können Sie Ihrer bisherigen Kasse kündigen - am besten per Einschreiben. Gleichzeitig beantragen Sie, Mitglied bei Ihrer Wunschkasse zu werden. Bei diesem Vorgang müssen Sie die Kündigungsfrist von zwei Monaten einkalkulieren.

In dieser Zeit muss die Mitgliedsbestätigung Ihrer neuen Kasse bei der alten vorliegen, sonst wird die Kündigung nicht wirksam. Kündigen Sie etwa bis Ende Februar, sind sie ab Mai Mitglied der neuen Kasse. Bei Veränderung des Zusatzbeitrages haben Sie zudem ein Sonderkündigungsrecht.

Meine gesetzliche Kasse bietet auch private Zusatzversicherungen an. Lohnen sich solche Angebote?
Das ist immer eine persönliche Entscheidung. Wichtig ist vor allem der Leistungsumfang der Police. Entspricht der Ihren Bedürfnissen, spricht nichts dagegen. Zumal diese Verträge oft bestimmte Vergünstigungen wie etwa den Wegfall von Wartezeiten enthalten. Beachten müssen Sie aber, dass Ihre Kasse nur der Vermittler ist. Vertragspartner ist immer die kooperierende Privatversicherung. Damit gelten deren Aufnahme- und Vertragsbedingungen.