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Tipps für die beste medizinische Versorgung Patient kann mitbestimmen, in welche Klinik er geht

06.03.2006, 05:00

Berlin - Kassenpatienten können mit entscheiden, in welcher Klinik sie behandelt werden. Sie müssen sich nur informieren und mit ihrem Arzt die Wahl besprechen. Die Zeitschrift Finanz-Test erläutert in ihrer aktuellen Ausgabe ( 03 / 2006 ) die Wahlmöglichkeiten von Kassenpatienten, die ins Krankenhaus müssen.

Der Arzt ist per Gesetz dazu aufgefordert, dem Kassenpatienten auf der Überweisung zwei geeignete, nahe gelegene Kliniken zu nennen, aus denen er dann wählen kann. Doch was heißt " geeignet "? Darüber sollten Patienten mit ihrem Arzt reden. Außerdem sollten sie die Chance nutzen, sich vorab selbst detailliert über die einzelnen Krankenhäuser zu informieren.

Die Möglichkeit dazu bietet das Internet. Seit der Gesundheitsreform Anfang 2004 sind die Kliniken verpfl ichtet, dort alle zwei Jahre einen Qualitätsbericht zu veröffentlichen. Diese Berichte sind unter www.g-qb.de und www.klinik-lotse.de für jeden zugänglich.

Anhand dieser Berichte erfahren Patienten unter anderem, wie die technische Ausstattung der Kliniken ist, welche Krankenhäuser eine Operation besonders häufig durchgeführt haben und welche Behandlungsschwerpunkte die einzelnen Häuser setzen.

Chefarzt behandelt nur bei Zusatzversicherung

Egal in welche Klinik der Arzt den Kassenpatienten am Ende überweist, ganz umsonst bekommt er die Behandlung dort nicht. Pro Tag in der Klinik zahlen Patienten, die älter als 18 Jahre sind, 10 Euro zu. In einem Jahr zahlen sie so bis zu 280 Euro selbst.

Im Vergleich zu Privatpatienten müssen Kassenpatienten außerdem Abstriche bei den Leistungen hinnehmen : Sie werden in der Regel im Mehrbettzimmer untergebracht und vom diensthabenden Arzt behandelt. Anders als bei Privatpatienten wird der Chefarzt nur im Notfall hinzugezogen.

Ihre Position verbessern können Kassenpatienten mit einer privaten Krankenhauszusatzversicherung. Sie übernimmt unter anderem die Kosten für die Chefarztbehandlung und ein Einzelzimmer. Was so eine Police kostet, hängt unter anderem vom Alter und Gesundheitszustand des Antragstellers ab. Für gesunde 43-J ährige, die jetzt eine solche Versicherung abschließen, nennt Finanz-Test Preise zwischen 35 und 50 Euro im Monat.

Die Experten weisen zudem auf das neue Abrechnungssystem zwischen Krankenhaus und Krankenkasse hin. Anders als früher spielt für die Abrechnung mit der Kasse die Verweildauer des Patienten in der Klinik kaum noch eine Rolle. Abgerechnet wird mit Hilfe von leistungsbezogenen Fallpauschalen : " Diagnosis Related Groups " oder kurz DRG. So ist zum Beispiel der Preis für eine Blinddarmoperation und die dazu gehörende Versorgung komplett vorgegeben.

Bei Behandlungsfehlern helfen die Kassen

Für den Patienten ändere sich dadurch jedoch nichts, schreiben die Tester. Er muss nicht fürchten, aus wirtschaftlichen Gründen zu früh entlassen zu werden. Die Kliniken müssen Mindestverweildauern einhalten : Schicken sie den Patienten früher nach Hause, bekommen sie weniger Geld von der Krankenkasse.

Nicht immer läuft in der Klinik alles glatt. Folgende Ansprechpartner unterstützen die Patienten bei vermeintlichen Behandlungtsfehlern :

Patientenfürsprecher : Schon in der Klinik finden Patienten in der Regel Ansprechpartner, die zwischen ihnen sowie Ärzten und Pfl egepersonal vermitteln. In mehreren Bundesländern wurde in den Krankenhäusern die Position eines meist ehrenamtlichen, neutralen Patientenfürsprechers geschaffen.

Krankenkassen : Die Versicherten können ihre Krankenkasse um Hilfe bitten, wenn sie nach einem Behandlungsfehler Schadenersatz wollen. Die Kassen können zum Beispiel durch ihren Medizinischen Dienst ein Gutachten erstellen lassen.

Selbsthilfegruppen und Beratungsstellen gibt es bundesweit. Einige haben sich auf eine Erkrankung spezialisiert, andere arbeiten übergreifend. Weitere Informationen bieten die Bundesarbeitsgemeinschaft der PatientInnenstellen ( www. bagp. de ) und die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e. V. ( www. dag-selbsthilfegruppen. de ).

Ärztekammern : Die Ärzte- und Zahnärztekammern haben Gutachter- und Schlichtungsstellen eingerichtet, um Streit über Ersatzansprüche zwischen Arzt und Patient außergerichtlich zu klären. Die Stellen greifen nur Fälle auf, die noch nicht Gegenstand eines Gerichtsverfahrens sind. Der Fall darf in der Regel nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.

Verbraucherzentralen : Fragen zur rechtlichen Situation von Patienten beantworten die Verbraucherzentralen.

Patientenbeauftragte der Bundesregierung ist die Bundestagsabgeordnete Helga Kühn-Mengel. Weitere Informationen erhalten Patienten unter www. patientenbeauftragte. de oder unter Tel. ( 01888 ) 441 34 20.