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Krankenversicherung Zwei Monate Kündigungsfrist

Rund um das Thema Krankenversicherung drehte sich das Volksstimme-Telefonforum.

03.11.2015, 23:01

Ich bin selbständig. Was ist besser für mich: die gesetzliche oder die private Krankenversicherung?

Als Selbständigem stehen Ihnen sowohl die gesetzliche als auch die private Krankenversicherung offen. Die PKV bietet oft bessere Leistungen als die gesetzlichen Kassen. Für junge Menschen und Besserverdiener ist die Private zudem oft preiswerter. Andererseits sollten Sie Risikomerkmale wie Alter und Gesundheitszustand mit Blick auf die späteren Beiträge berücksichtigen.

Ich bin 63 Jahre alt. Ist es für mich sinnvoll, bestehende Krankenzusatzversicherungen noch mal zu wechseln?

Da Sie bereits seit über 15 Jahren diverse Zusatzversicherungen haben, ist dies nicht empfehlenswert. Sie würden bei einem neuen Vertragsabschluss nach Ihrem jetzigen Alter bewertet und müssten sich zudem einer erneuten Gesundheitsprüfung unterziehen.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln zu können?

Sie müssen mehr als 54 900 Euro brutto im Jahr verdienen. Sie können sich dann von der Versicherungspflicht befreien lassen und in die private Krankenversicherung wechseln. Zudem müssen Sie sich einer Gesundheitsprüfung unterziehen. Je nachdem, welche Vorerkrankungen vorliegen, ergeben sich unterschiedliche Beitragshöhen. Vergleichen lohnt sich also.

Mit welchen Kosten ist bei der PKV zu rechnen?

Der PKV-Versicherungsbeitrag richtet sich nach Alter, Gesundheitszustand und Beruf des Versicherten, nach den gewünschten Leistungen und einem möglichen Selbstbehalt. Zudem werden Altersrückstellungen berechnet, die später die Beiträge reduzieren sollen.

 

Ich bin gesetzlich krankenversichert. Ich habe gehört, bei einigen Kassen erhält man einen Bonus für Vorsorgemaßnahmen. Soll ich deswegen wechseln? Ich bin mit den Leistungen meiner Kasse eigentlich recht zufrieden.

Wenn Sie zufrieden sind und bisher alle Leistungen erhalten haben, besteht kein Grund für einen Wechsel. Prüfen Sie, ob Ihre Kasse auch Bonuszahlungen, z. B. für Sport oder andere Vorsorgemaßnahmen, anbietet.

Ich bin 71 Jahre alt. Kann ich von der PKV wieder zurück in die gesetzliche Krankenkasse wechseln?

Das ist leider nicht möglich, da Sie das 55. Lebensjahr vollendet haben.

Meine Klinik bietet mir eine Augen-Diagnostik als IGeL-Leistung an, während sie eine vergleichbare Leistung, die mit der Krankenkasse abgerechnet werden kann, nicht anbietet. Ist das rechtens?

Die Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) sind Leistungen, die nicht zum festgeschriebenen Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehören. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich (relativ neutral) über die IGeL-Leistungen zu informieren, z. B. www.igel-monitor.de. Eine Beschwerde-und Informations-Möglichkeit finden Sie unter www.igel-aerger.de.

Wird eine Heilpraktikerbehandlung durch die private oder gesetzliche Krankenversicherung übernommen?

Die gesetzlichen Kassen zahlen eine Behandlung durch einen Heilpraktiker in der Regel nicht. Bei der privaten Krankenversicherung ist es abhängig vom Tarif. Informieren Sie sich auch, ob eine private Zusatzversicherung infrage kommt.

Kann ich im Rentenalter wieder in die GKV wechseln?

Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung werden regelmäßig angepasst. Damit es im Alter nicht zu erheblichen Beitragserhöhungen kommt, werden im Laufe der Versicherungsjahre Altersrückstellungen gebildet. So werden Leistungskürzungen vermieden. Wenn der Krankenversicherungsbeitrag dennoch zu stark ansteigt, besteht die Möglichkeit in den Basistarif zu wechseln. Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenverrsicherung ist nach dem 55. Lebensjahr in der Regel nicht mehr möglich.

Ich kann nicht in die private Krankenkasse wechseln. Ist eine private Zusatzversicherung für mich sinnvoll?

Eine Krankenzusatzversicherung erweitert den Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechend Ihrer persönlichen Wünsche und Bedürfnisse. Z. B. in folgender Richtung: Brillen und Kontaktlinsen, Behandlungen durch einen Heilpraktiker, Zahnersatz, z. B. für Inlays und Einzelkronen, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und die Unterbringung im Ein- bzw. Zweibettzimmer, Krankentagegeld für Arbeitnehmer und Selbständige sowie Krankenhaustagegeld.

Ich möchte eine Zahnzusatzversicherung abschließen. Was muss ich beachten?

Grundsätzlich erhalten Sie bei Zahnersatz von der gesetzlichen Krankenversicherung einen Festzuschuss. Dieser ist unabhängig von der gewählten Vorsorgeform. Der Eigenanteil kann durch eine private Zahnzusatzversicherung reduziert werden. Hier gibt es unterschiedliche Tarife mit verschiedenen prozentualen Erstattungen. Die Höhe dieser prozentualen Erstattung bestimmt auch den Beitrag. In der Regel spielt auch die Vollständigkeit des Bonusheftes eine Rolle. Ich empfehle Ihnen, den Heil- und Kostenplan des Zahnartzes vor Behandlungsbeginn sowohl bei der gesetzlichen als auch der privaten Versicherung einzureichen, um die Höhe der Erstattung prüfen zu lassen. So lassen sich böse Überraschungen vermeiden.

Lohnt sich eine Zusatzversicherung für junge und gesunde Menschen überhaupt?

Ja, denn vor allem junge Menschen müssen damit rechnen, dass die Leistungen der gesetzlichen Kassen zukünftig noch weiter gekürzt werden. Ob Sie sich zusätzlich absichern sollten, hängt von Ihrem persönlichen Bedarf ab. Je jünger und gesünder Sie sind, desto günstiger fallen die Beiträge aus.

Meine Krankenkasse zahlt mein Medikament nicht mehr. Was kann ich jetzt tun?

Fragen Sie zunächst Ihre Krankenkasse, warum das Medikament nicht mehr bezahlt wird, und erfragen Sie, ob es eine Alternative zu diesem Produkt gibt, das die gleiche Wirkung hat und von der Kasse erstattet wird. Halten Sie hierfür auch Rücksprache mit Ihrem Arzt.

Ich möchte die Krankenkasse wechseln. Was muss ich beachten?

Ein Krankenkassenwechsel ist in der Regel immer dann möglich, wenn Sie in Ihrer Krankenkasse mindestens 18 Kalendermonate lang versichert waren. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen – am besten persönlich abgeben oder per Einschreiben mit Rückschein. Die Mitgliedschaft bei der alten Krankenkasse ist erst dann beendet, wenn Ihnen die neue Krankenkasse das Zustandekommen der Mitgliedschaft schriftlich bestätigt hat.

Trägt eine private Zusatzversicherung auch die Kosten für eine Kur?

Ja, eine Kur kann ein gesonderter Baustein in der Zusatzkrankenversicherung sein. In diesem Fall werden auch die Zuzahlungen, die bei einer Kur erbracht werden müssen, von der Versicherung gemäß den Vereinbarungen erstattet.

Ich möchte für den Fall einer Pflegebedürftigkeit vorsorgen. Welche Möglichkeiten habe ich?

Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Pflegepflichtversicherung besteht die Möglichkeit, privat vorzusorgen. Bereits mit einem monatlichen Beitrag von 15 Euro bzw. einem monatlichen Pflegegeld in Pflegestufe III von mindestens 600 Euro pro Monat spendiert der Staat 5 Euro pro Monat dazu. Im Falle eine Pflegebedürftigkeit richtet sich die Höhe des Pflegegeldes nach der festgestellten Pflegestufe. Bei der staatlich geförderten Pflegezusatzversicherung wird auch auf eine Gesundheitsprüfung verzichtet. Parallel dazu gibt es auch eine rein private Pflegezusatzversicherung, die Sie als zusätzliche Ergänzung abschließen können.

Meine Frau ist allergisch und auf besondere Medikamente angewiesen. Zur Verträglichkeit sind vorab immer Tests der Medikamente nötig. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für diese Tests nun nicht mehr. Was können wir tun, denn die Kosten für einen Test sind sehr hoch?

Fragen Sie zunächst bei der Krankenkasse nach, ob das stimmt und warum diese Kostenübernahme verweigert wird. Sie können sich auch an den Gemeinsamen Bundesausschuss wenden, der den Leistungskatalog für die Krankenkassen erstellt und bestimmt.

Ich möchte eine Vorsorge-Kur machen. Übernimmt die Krankenkasse eine solche Kur?

Bei Vorsorge-Kuren, die von den Reha-Kuren zu unterscheiden sind, geht es darum, ein vorhandenes Krankheitsrisiko zu verringern. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für Verpflegung und Unterkunft nur in den wenigsten Fällen. Für eine volle Kostenübernahme gilt, dass eine stationäre Aufnahme medizinisch begründet sein muss. Sprechen Sie Ihren Hausarzt und die Kasse frühzeitig an.