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Verbraucher Geld abheben im Supermarkt birgt Risiken

Beim Abheben von Bargeld im Supermarkt entstehen vor Ort keine Extra-Kosten. Die neue Methode birgt allerdings Sicherheitsrisiken.

05.10.2018, 23:01

Berlin/Leipzig (dpa) l Im Supermarkt können sich Verbraucher nicht nur mit Lebensmitteln und Getränken eindecken – vielerorts erhalten sie an der Kasse auch Bargeld. Dieser Vorgang nennt sich „Cashback“. An einem Terminal an der Kasse stecken Verbraucher ihre Girokarte in den vorgesehenen Schlitz, tippen ihre Geheimnummer ein und geben die Höhe des gewünschten Betrags an. „In der Regel kann man ab einem Einkaufswert von 20 Euro bis zu 200 Euro Bargeld abheben“, sagt Tanja Beller vom Bundesverband deutscher Banken in Berlin.

Neben großen Lebensmittelketten sind auch viele Tankstellen oder Baumärkte dabei. Vorreiter war die Handelskette Rewe, die Cashback bereits seit vielen Jahren anbietet. Allerdings ist es erst durch geänderte gesetzliche Rahmenbedingungen möglich, den Kunden Bargeld auszuzahlen. „Bis zum Jahr 2009 galt dieser Service als Zahlungsdienst und wurde nur im Rahmen von aufwendigen Ausnahmegenehmigungen gestattet“, erklärt Ulrich Binnebößel vom Handelsverband Deutschland (HDE). Erst seit Januar 2013 gibt es Händlerbedingungen im Girocard-Verfahren, die Cashback offiziell gestatten. Nach HDE-Schätzungen wird inzwischen in rund 18 000 bis 21 000 Geschäften und Filialen in Deutschland Cashback angeboten. Noch ist das Interesse aber eher verhalten. Nach einer repräsentativen Forsa-Umfrage im Auftrag des Marktwächterteams der Verbraucherzentrale Sachsen von Anfang 2018 beziehen 78 Prozent der Befragten nie und weitere 10 Prozent nur alle drei Monate oder seltener Bargeld auf diese Weise.

Vorteil ist dabei, dass keine Extra-Kosten entstehen sowie viele Internetbanken gar kein eigenes Geldautomatensystem haben. Einen möglichen Nachteil gibt es jedoch: „An der Supermarktkasse bekommen die nächsten Kunden mit, dass Bargeld abgehoben wird, was ein Sicherheitsrisiko darstellen kann“, sagt Verbraucherschützerin Heyer.

Nach dem Zahlungsdienstegesetz muss mit einer Bargeldausgabe durch den Händler ein Einkauf von Waren einhergehen. Ansonsten handelt es sich um einen genehmigungspflichtigen Zahlungsdienst, den nur Geldinstitute ausüben dürfen. „Seit kurzem sind statt der bislang 20 Euro in einigen Geschäften auch 10 Euro als Mindesteinkauf akzeptiert“, erklärt Binnebößel.