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Vorsorge Beurkundete Vollmacht hat Vorteile

Wenn es unmöglich ist, den eigenen Willen mitzuteilen: Experten der Notarkammer Sachsen-Anhalt geben Auskunft über Vorsorgevollmachten.

Von Uwe Seidenfaden 06.06.2018, 01:01

Mein Sohn ist Soldat und wird demnächst in Afghanistan eingesetzt. Regelt die Bundeswehr die Vorsorgevollmacht oder muss er sich selbst darum kümmern?

Die Bundeswehr ist dafür nicht zuständig. Ihr Sohn muss sich vielmehr selbst darum kümmern. Am besten ist es, er vereinbart einmal einen Termin für ein Gespräch bei einem Notar.

Ich habe niemanden, den ich im Notfall zu meinem Betreuer ernennen kann. Wo kann ich Auskunft über ehrenamtliche Betreuer bekommen?

Ehrenamtliche Betreuer kommen für gewöhnlich aus der Familie. Auskunft über Berufsbetreuer können Sie im Amtsgericht erhalten oder bei einem Betreuerverein.

Meine Mutter kommt vielleicht bald ins Pflegeheim. Sie hat mir ihr Haus mit Grundstück unter der Voraussetzung eines lebenslangen Wohnrechts bereits übertragen. Kann ich über das Haus verfügen, wenn meine Mutter nicht mehr hier wohnt?

Ohne notariell aufgesetzte Vorsorgevollmacht, in der Ihre Mutter darüber bestimmt, kann das Wohnrecht nicht ohne weiteres gelöscht werden. Es besteht weiterhin, solange sie lebt. Damit Sie beispielsweise das Haus verkaufen können, muss Ihre Mutter in der Vorsorgevollmacht erklären, was mit dem Wohnrecht passieren soll bzw. Sie als Vertrauensperson in Grundstücksfragen bevollmächtigen und Sie allein über das Wohnrecht entscheiden lassen. Für das Erstellen einer solchen Vorsorgevollmacht muss Ihre Mutter handlungs- und geschäftsfähig sein. Der Notar und Ihre Mutter müssen sich persönlich treffen.

Wie lange gilt eine Vorsorgevollmacht, die ich jemandem erteilt habe?

Sie gilt zu Lebzeiten, egal, ob Sie später geschäftsunfähig werden oder nicht. Es ist sinnvoll, zu definieren, dass die Vollmacht über den Tod hinaus gilt. Das bedeutet zum Beispiel, dass Ihr Bevollmächtigter nach Ihrem Tod sofort Ihre Wohnung kündigen kann und nicht erst auf den Erbschein warten muss. Eine Vollmacht kann von Ihnen als Vollmachtgeber oder von den Erben widerrufen werden. Der Bevollmächtigte ist dem handelnden Erben verantwortlich und rechenschaftspflichtig.

Mir wurde empfohlen, meine Vorsorgevollmacht registrieren zu lassen. Was bedeutet das und ist das sinnvoll?

Es gibt das Zentrale Vorsorgeregister bei der Bundesnotarkammer in Berlin. Hier wird vom Notar nicht der Inhalt der Vollmacht gemeldet, sondern die Tatsache, dass es eine Vollmacht gibt und wer Vollmachtgeber und Bevollmächtigte sind. Diese Registrierung dient ausschließlich dazu, die mit den Betreuungsverfahren befassten Stellen (Betreuungsabteilung der Amtsgerichte) zu informieren. Eine Registrierung ist insbesondere sinnvoll, wenn Sie als Vollmachtgeber nicht im ständigen Kontakt zum Bevollmächtigten stehen oder nicht in der gleichen Stadt wohnen. Im Ernstfall ist dem Amtsgericht ersichtlich, dass es eine Vollmacht gibt, womit eine versehentlich gerichtsbestellte Betreuung vermieden werden kann.

Meine Mutter hat in ihrer Vollmacht nur meinen Bruder als Bevollmächtigten eingesetzt. Ich bat meinen Bruder um Auskunft, die er verweigert. Wie erfahre ich, was er im Rahmen dieser Vollmacht unternimmt?

Ihr Bruder ist allein bevollmächtigt und nicht verpflichtet, Ihnen Auskunft zu erteilen. Ihre Mutter hat das Vertrauen zu nur einem Sohn ausgesprochen. Sollte Ihre Mutter noch geschäftsfähig sein und das wollen, kann sie die Vollmacht ändern bzw. Ihnen eine weitere Vollmacht erteilen und Sie zusätzlich bevollmächtigen bzw. gleichberechtigt einsetzen. Wenn Sie vermuten, dass der Bruder die Vollmacht missbraucht, können Sie einen Antrag auf Betreuung stellen bzw. bei Gericht einen Kontrollbetreuer beantragen.

Ist eine Vorsorgevollmacht, die nur unterschrieben, jedoch nicht notariell beglaubigt ist, gültig?

Ja. Für die Wirksamkeit einer Vorsorgevollmacht ist eine Beglaubigung der Unterschrift oder Beurkundung der Vorsorgevollmacht durch den Notar nicht zwingend notwendig. Es gibt jedoch Bereiche, in denen die Beglaubigung/Beurkundung der Vollmacht vorgeschrieben ist, z.B. bei Grundstücksangelegenheiten, für das Handelsregister oder bei bestimmten Erbschaftssachen, etwa bei Ausschlagung von Erbschaften. Trotzdem ist auch in Fällen, in denen die Hinzuziehung eines Notars nicht vorgeschrieben ist, eine notarielle Beurkundung der Vorsorgevollmacht empfehlenswert. Die notarielle Beurkundung bietet Gewähr für den Inhalt der Vollmacht und erbringt Beweis für die Identität des Unterzeichners der Vollmacht und für dessen Geschäftsfähigkeit – ein Punkt, der bei einer rein privatschriftlichen Vollmacht von Banken und Behörden häufig moniert wird.

Ich bin alleinstehend und habe keine eigenen Kinder. Kann ich auch meine Nachbarin, zu der ich ein sehr gutes Vertrauensverhältnis habe, als meine Betreuerin im Notfall in die Vorsorgevollmacht eintragen?

Das können Sie natürlich. Wir empfehlen Ihnen, darüber mit Ihrer Nachbarin zu sprechen. Es muss auch ihr Einverständnis davor vorliegen. Am besten ist es, Sie lassen sich zusammen bei einem Notar beraten und die Vorsorgevollmacht beglaubigen. 

Meine Frau und ich haben beim Notar jeweils eine Patientenverfügung aufgesetzt, außerdem gegenseitig eine Generalvollmacht. Wenn wir dazu Ergänzungen anfügen wollen – müssen wir dann auch wieder zum Notar?

Nicht zwingend. Wichtig ist in jedem Fall, dass Ihr Wille im Ernstfall auch erkennbar ist. Wenn Sie bei den Ergänzungen wirklich jeden Zweifel ausgeräumt wissen wollen, wäre die Hilfe des Notars natürlich die sichere Variante, da der Beweiswert der Urkunde im Rechtsverkehr durch handschriftliche Änderungen beeinträchtigt werden kann.

Hat der Bevollmächtigte mit meiner Vorsorgevollmacht Zugriff auf mein Konto?

Das ist nicht leicht zu beantworten. Zum einen muss die Vollmacht in diesem Fall auch die Verfügung über Konten gestatten. Auch wenn dies der Fall ist, lehnen die Banken oft eine bloße privatschriftliche Vollmacht ab, selbst wenn mit dem Guthaben dem erkrankten Kunden geholfen werden soll. Dagegen kann man sich nur schützen, indem man rechtzeitig – also im Vollbesitz seiner Kräfte – dem Bevollmächtigten Kontovollmacht einräumt oder aber eine notarielle Vollmacht erteilt; bei Letzterer sollte man sich aber ggf. zuvor mit seiner Bank abstimmen, da Banken bisweilen bei Vollmachten auf bankeigenen Formularen bestehen. Sowohl reine Bankvollmacht als auch notarielle Vollmacht setzen natürlich großes Vertrauen zum Bevollmächtigten voraus.

Kann man zwei oder mehrere Personen gemeinsam bevollmächtigen?

Ja, das ist möglich. Mehrere Personen zu bevollmächtigen, ist sogar sehr sinnvoll, wenn man mehr als eine Vertrauensperson zur Verfügung hat. Fällt ein Bevollmächtigter später aus, gibt es immer noch einen weiteren Bevollmächtigten. Häufig nicht praktikabel ist es hingegen, zu bestimmen, dass mehrere Bevollmächtigte nur zusammen handeln dürfen. Das macht die Vollmacht unflexibel und führt zu Schwierigkeiten, wenn einer der Gesamtbevollmächtigten ausfällt.

Ich bin 93 Jahre alt, meine Patientenverfügung ist aus dem Jahr 2000. Ist diese noch gültig?

Eine Patientenverfügung verliert ihre Gültigkeit durch Zeitablauf nicht. Empfehlenswert ist es aber, die Patientenverfügung von Zeit zu Zeit (alle fünf Jahre sollte genügen) zu prüfen, ob sie den gesetzlichen Anforderungen noch entspricht. Das ist bei älteren Verfügungen nicht immer der Fall.

Ich bin Rentnerin, habe kein Vermögen und nicht viel zu vererben. Reicht eine Bankvollmacht aus?

Empfehlenswert ist trotzdem eine umfassendere Vorsorgevollmacht. Denn im Falle einer Betreuungsbedürftigkeit geht es nicht nur darum, Ihre Bankkonten zu verwalten, sondern um weit mehr. Die Aufgaben des Betreuers bestimmen sich danach, welche Angelegenheiten Sie selbst nicht mehr wahrnehmen können – das kann gegebenenfalls für alle Ihre Angelegenheiten, bis hin zu Entscheidungen über medizinische Eingriffe und Aufrechterhaltung von lebenserhaltenden Maßnahmen, gehen.