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Hauptuntersuchung Werkstatt-Termin trotz Corona?

Die Fahrt zur Hauptuntersuchung, der Werkstatttermin oder die Probefahrt mit einem möglichen Neuwagen: Was man dazu wissen muss und was zu beachten ist.

12.04.2020, 04:30

Hamburg (dpa) l Kein Auto- oder Motorradbesitzer muss sich Sorgen machen oder gar ein Bußgeld fürchten, weil er etwa einen HU-Termin jetzt verstreichen lässt. Um der derzeitigen Situation Rechnung zu tragen, habe das Bundesverkehrsministerium den Polizeibehörden sowie dem Bundesamt für Güterverkehr empfohlen, vorübergehend Überschreitungen um bis zu vier Monate nicht zu ahnden, sagt Daniela Mielchen, Fachanwältin für Verkehrsrecht aus Hamburg.

Damit solle die Mobilität sichergestellt werden, wenn derzeit keine HU vorgenommen werden kann. Normalerweise darf ein HU-Termin nur um maximal zwei Monate überschritten werden. Vorladungen wird es derzeit zwar wenige geben. „Einer Vorladung durch die Polizei ist man nicht verpflichtet nachzukommen. Das ist nur der Fall, wenn die Vorladung im Auftrag der Staatsanwaltschaft oder von einem Gericht ausgesprochen wird“, erklärt Mielchen.

Jedoch sei es auch in der jetzigen Situation nicht ratsam, eine gerichtliche Vorladung einfach zu ignorieren oder nur telefonisch abzusagen. Für eine Absage sei immer ein Attest notwendig. „Um die Verbreitung des Virus zu verlangsamen, sind Gerichte, Staatsanwaltschaften und andere Behörden aber angehalten, Verhandlungen und Anhörungen auf wichtige und nicht aufschiebbare Fälle zu reduzieren“, so Mielchen.

Anders sieht die Situation in Autohäusern und Kfz-Werkstätten aus. Dort läuft der Betrieb vielerorts normal, wenn auch unter veränderten Vorzeichen weiter. „Überall werden umfassende Schutzmaßnahmen getroffen, es wird Abstand gehalten, und wir sind in vielen Betrieben zum Einmalschutz für Lenkrad und Sitze zurückgekehrt“, erklärt Thomas Peckruhn vom Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK). Probefahrten würden vielerorts nicht mehr angeboten und seien in einigen Bundesländern sogar verboten. Denn gilt in dem Bundesland eine Ausgangsbeschränkung wie in Bayern, so muss für den Werkstattbesuch ein triftiger Grund vorliegen, also zum Beispiel eine erforderliche, sicherheitsrelevante Reparatur, erläutert der ADAC. Viele Werkstätten bieten jetzt einen Abhol- und Bringservice an.

Wer derzeit auf eine Inspektion verzichten will und durch das Überschreiten der Wartungsintervalle einen Garantieverlust fürchtet, sollte sich an seine Vertragswerkstatt oder den Hersteller als Garantiegeber wenden, rät der ADAC. Da es eine Situation wie jetzt noch nie gab, sei nicht klar, wie die Autohersteller damit umgehen. Wer sein Auto an-, ab- oder ummelden möchte, geht dafür in der Regel zur Zulassungsstelle. Aus der Distanz heraus ein Auto anmelden oder zulassen zu wollen, ist aber theoretisch auch möglich.

„Grundsätzlich besteht seit dem 1. Oktober 2019 die Möglichkeit der internetbasierten Fahrzeugzulassung, allerdings bieten noch längst nicht alle Behörden diesen Service an“, sagt Mielchen. Autofahrer sollten sich daher bei ihrer Zulassungsstelle informieren, ob und wann diese geöffnet habe. Einheitliche Regelungen gebe es hier nicht.