1. Startseite
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Job & Bildung
  6. >
  7. 10.000 Euro für Handwerksmeister

Gründungsprämie 10.000 Euro für Handwerksmeister

Die Handwerkskammer in Sachsen-Anhalt unterstützt Unternehmensgründer, die ihre Meisterprüfung bestanden haben.

06.02.2018, 23:01

Magdeburg l Seit 24. Juli 2017 gewährt das Land Sachsen-Anhalt Antragstellern mit einer bestandenen deutschen Meisterprüfung finanzielle Unterstützung in Höhe von 10.000 Euro bei der Gründung oder Übernahme eines Unternehmens. Fragen rund um dieses Thema haben Experten beantwortet.

Ich habe gerade meine Meisterprüfung erfolgreich abgelegt und möchte mich selbständig machen. Wie kann ich die Meistergründungsprämie nutzen?
Mit Ihrer erfolgreichen Meisterprüfung haben Sie den ersten Schritt in die Selbständigkeit gemacht. Egal, ob Sie ein eigenes Handwerksunternehmen in Sachsen-Anhalt gründen oder übernehmen wollen, das Land kann hier mit 10.000 Euro unterstützen. Wichtig: Sie müssen die Gesamtfinanzierung für die geplante Selbständigkeit nachweisen.

Was muss ich tun, um die Meistergründungsprämie zu erhalten?
Nach bestandener Meisterprüfung können Sie einen Antrag bei der Handwerkskammer einreichen. Diese schätzt dann das Vorhaben fachlich ein und leitet den Antrag an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt zur Entscheidung weiter.

Den Antrag habe ich eingereicht. Kann ich direkt loslegen?
Nein, erst wenn Ihnen die Bewilligung vorliegt. Es darf zuvor zum Beispiel kein Mietvertrag geschlossen oder Material bestellt worden sein. Bis zu 12 Monate haben Sie Zeit, um ihre Selbständigkeit auf den Weg zu bringen. Hinweis: Sie müssen mindestens 15.000 Euro netto investieren – egal ob in Technik, Werkzeuge oder die Betriebsausstattung. Die Ausgaben müssen der Investitionsbank nach der Bewilligung mittels Originalrechnung und Kontoauszug dokumentiert werden. Unternehmerlohn, Personal- und Barausgaben sowie bauliche Investitionen werden jedoch nicht gefördert.

Bisher war ich als Handwerksmeister nebenberuflich tätig. Nun möchte ich dies hauptberuflich machen. Kann ich dazu die Meistergründungsprämie beantragen?
Um die Meistergründungsprämie nutzen zu können, müssen Sie das Gewerbe als Haupterwerb planen und beantragen. Sind Sie bereits tätig – wenn auch noch nicht im vollen Umfang –, dann wird darüber im Einzelfall entschieden.

Gibt es über die Meistergründungsprämie hinaus Fördermöglichkeiten?
Die Investitionsbank bietet vielfältige finanzielle Starthilfen – abhängig vom Vorhaben und vom finanziellen Aufwand. Ein Beispiel: Das Darlehen „Sachsen-Anhalt IMPULS“ unterstützt Unternehmer bis zu fünf Jahren nach der Gründung, unter anderem bei der Auftragsvorfinanzierung oder bei Ausgaben für Betriebsmittel.

Ich habe bereits vor einigen Jahren meine Meisterausbildung abgeschlossen. Kann ich trotzdem noch die Meistergründungsprämie beantragen?
Anders als in anderen Bundesländern gibt es in Sachsen-Anhalt keine Frist, innerhalb der sich der Antragsteller nach dem Ablegen seiner Meisterprüfung selbständig machen muss, um die Förderung in Anspruch nehmen zu können. Entscheidend ist dabei vielmehr, dass es sich um eine erstmalige Gründung handelt.

Darf ich als Industriemeister den Antrag stellen?
Nein. Gefördert werden ausschließlich Handwerksmeister in Sachsen-Anhalt, die sich nach Ablegung der deutschen Meisterprüfung in einem dem Antrag zugrundeliegenden Gewerk selbständig machen. Dieser Ausschluss gilt auch für Ingenieursabschlüsse.

Wer hilft mir bei der Erstellung der nötigen Antragsunterlagen?
Grundsätzlich sind bei der Einreichung der Antragsformulare zusätzlich ein aussagekräftiges Geschäftskonzept inklusive Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan sowie Umsatz- und Rentabilitätsvorschau, der Lebenslauf sowie eine Kopie des Meisterbriefes beizufügen. Dabei hilft Ihnen die jeweils zuständige Handwerkskammer.

Was muss ich nach der Bewilligung beachten?
Innerhalb von zwölf Monaten nach Erhalt des Bewilligungsbescheids ist ein Schlussverwendungsnachweis bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt einzureichen. Die Handwerkskammer bietet dazu einen kostenfreien Workshop an.

Ich bin Meister im Elektrotechnikerhandwerk und möchte studieren. Was muss ich beachten?
Mit einer abgeschlossenen Meisterprüfung besitzen Sie die allgemeine Hochschulzugangs-berechtigung. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie direkt in ein Studium einsteigen und das Fach frei wählen.