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KündigungsschutzGericht kann Arbeitsvertrag auflösen

Bei einem zerrütteten Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und -geber ist ein Auflösungsantrag möglich.

14.08.2018, 17:48

Düsseldorf (dpa) l Auch ein gewonnener Kündigungsschutzprozess hilft nichts, wenn man sich im Betrieb dauerhaft unerwünscht fühlt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Arbeitnehmer daher die Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch das Gericht erwirken. Darauf macht der Rechtsschutz des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) aufmerksam.

Möglich ist das, wenn Arbeitnehmern die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zuzumuten ist – und gleichzeitig eine ordentliche Kündigung sozialwidrig ist oder bei einer außerordentlichen Kündigung ein wichtiger Grund fehlt.

Eine ordentliche Kündigung ist sozialwidrig, wenn es für sie weder verhaltens-, personen- oder betriebsbedingte Gründe gibt. Der Auflösungsantrag kann bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung in der Berufungsinstanz gestellt werden.