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Deutsche Bahn Rückerstattung von Reisekosten ohne Original-Fahrschein nicht möglich

Von Elisa Sowieja 06.04.2009, 12:15

Wer seine Zugfahrkarte am Automaten kauft, sollte immer prüfen, ob er alle Belege aus dem Ausgabefach gefischt hat. Diese Erfahrung mussten kürzlich Matthias und Dörte Schuft aus Stendal machen. Ein fehlender Fahrschein führte zu einem regen Schriftverkehr zwischen dem Ehepaar und der DB Regio AG. Die Bahn-Kunden zogen den Kürzeren. Was war passiert?

Im Dezember 2008 wollte Matthias Schuft mit dem Zug von Stendal nach Berlin-Tegel fahren, um von dort aus dienstlich in die USA zu fliegen. Auf einem Teil der Strecke, zwischen Großwudicke und Rathenow, fuhr damals Schienenersatzverkehr. Der fiel an diesem Morgen allerdings aus. Um seinen Flieger zu erwischen, musste Matthias Schuft ein Taxi nehmen. Da in Großwudicke keines stand, fuhr er mit dem Zug zurück nach Stendal und von dort aus per Taxi zum Flughafen.

In einem Brief baten die Schufts die DB um Rückerstattung der Taxi-Kosten von 177 Euro. Als Anlagen schickten sie unter anderem – wie sie dachten – eine Kopie der Fahrkarte von Stendal nach Berlin mit. Nachdem sie auf Wunsch auch das Original eingeschickt hatten, teilte die DB ihnen aber mit, dass es sich dabei nicht um eine Fahrkarte, sondern um den EC-Karten-Zahlungsbeleg handelt.

"Wir sind relativ selten mit der Deutschen Bahn unterwegs, (...) und dann kaufen wir die Fahrkarten am Schalter", antwortete Familie Schuft. "Aus diesem Grunde ist uns nicht bekannt, wie eine Fahrkarte aus dem Automaten aussieht. Der Automat ‚spuckte‘ nur einen kleinen Zettel aus, den wir als Fahrkarte ansahen." Als Reaktion erhielten die Stendaler eine erneute Bitte um das Original des Fahrscheins. An der Telefonhotline bot man ihnen einen Reisegutschein über 19 Euro an – für die Schufts inakzeptabel und ein Schuldeingeständnis der Bahn.

"Das Angebot ist rein aus Kulanz erfolgt", sagt Daniela Bals, Bahn-Sprecherin, auf Anfrage der Leseranwalt-Redaktion. "Den Zahlungsbeleg können wir nicht anerkennen." Für eine Rückerstattung der Kosten brauche man die Original-Fahrkarte. "Wir wollen niemandem etwas unterstellen", sagt Bals. "Aber wir hatten auch schon viele Fälle von Missbrauch, da wurde zum Beispiel die Fahrkarte weiterverkauft und trotzdem das Geld von uns wiederverlangt."

Dass der Automat am besagten Morgen keine Fahrkarte, sondern nur den Beleg ausgedruckt hat, hält sie für ausgeschlossen. "Beide Belege werden auf die gleiche Rolle Papier gedruckt." Die Unwissenheit über das Aussehen der Fahrkarte kann sie als Argument nicht gelten lassen. "Auf dem jeweiligen Schein steht deutlich entweder ‚Fahrkarte‘ oder ‚EC-Zahlungsbeleg‘", erklärt Bals. "Außerdem zeigt der Automat an, wie viele Belege gedruckt werden."

Auf den Taxikosten bleiben die Schufts also sitzen. "Aber unser Angebot, ihnen einen Reisegutschein auszustellen, steht weiterhin", sagt Daniela Bals.