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Narkose beim Zahnarzt Neue Regelung wird überprüft

Von Gudrun Oelze 20.04.2009, 07:32

Anfang Januar sollte der Sohn von Familie Mittag aus Weißewarthe unter Vollnarkose beim Zahnarzt behandelt werden. Die Therapie war mit den Eltern zuvor gründlich besprochen und der Termin langfristig festgelegt worden.

Doch kurz vorher gab es für sie eine unangenehme Nachricht: Wegen geänderter Bedingungen bei der Honorierung der Ärzte müssten sie die Narkose nun selbst bezahlen. Anästhesisten bekämen nach den neuen Festlegungen nur noch zwischen 29 und 49 Euro für eine Narkose.

Der Bundesverband der Kinderzahnärzte und die Deutsche Gesellschaft für Kinderzahnheilkunde hatten angesichts des drohenden Narkose-Sparkurses Ende 2008 Maßnahmen gefordert, "um die Behandlung von Kindern bis zum 12. Lebensjahr sowie von behinderten Patienten sicherzustellen, wenn eine zahnmedizinische Behandlung in Allgemeinanästhesie indiziert ist. Hierzu gehört eine angemessene Honorierung der mit der zahnmedizinischen Behandlung untrennbar verbundenen Anästhesieleistungen", hieß es in einer gemeinsamen Erklärung.

Für ein Honorar von maximal 49 Euro, unabhängig von der Dauer der Narkose, und von dem auch noch die Materialausgaben des Anästhesisten bestritten werden müssen, sei keine qualitativ adäquate Patientenversorgung möglich.

"Wunschnarkosen" beim Zahnarzt fnanzieren die Krankenkassen schon lange nicht mehr. Nur noch in klar definierten medizinisch notwendigen Fällen sagen sie ja zu einer Vollnarkose bei Kindern und behinderten Patienten.

Wenn Anästhesisten für Narkosen in der Zahnarztpraxis seit Anfang 2009 nun aber so gering vergütet werden, dass sie die Leistung dafür nicht mehr erbringen können, wirkt sich das vor allem für kleine Kinder mit großem Behandlungsbedarf an ihren Zähnen nachteilig aus.

Bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Sachsen-Anhalt kennt man das Problem, das mit den ab 1. Januar 2009 geltenden neuen Regelungen zur Vergütung vertragsärztlicher Leistungen zusammenhängt. Die dazu von einem Bewertungsausschuss getroffenen Festlegungen wirken sich in der Arztgruppe der Anästhesisten besonders nachteilig für jene aus, die einen großen Teil ihrer Leistungen durch Narkosen bei Zahnärzten erbringen. "Dieses bundesweit existierende Problem wurde zwischenzeitlich von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung an den Bewertungsausschuss herangetragen", teilte die Kassenärztliche Vereinigung mit. Dieser habe sich Ende Februar mit der Angelegenheit befasst, eine Überprüfung und eventuelle Anpassung ab zweitem Halbjahr in Aussicht gestellt. "Möglicherweise werden somit auch die von Anästhesisten bei Zahnärzten erbrachten Narkosen ab dem 1. Juli 2009 außerhalb der Regelleistungsvolumen vergütet. Damit hätte sich aus Sicht der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt das Problem erledigt."

Der Sohn von Familie Mittag ist inzwischen zahnärztlich versorgt worden. Die Narkose haben die Eltern erst einmal selbst bezahlt. Verständnis für die neuen Bestimmungen haben sie jedoch nicht.