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Autofahren Brille nachträglich in die Fahrerlaubnis eintragen?

22.03.2006, 05:00

Frage : Ich bin seit kurzer Zeit Brillenträger. Bin ich verpflichtet, dies in meinem Führerschein nachtragen zu lassen? Es antwortet Hermann Fedrowitz, Leiter des Fachbereichs Verkehr beim ADAC Niedersachsen / Sachsen-Anhalt.

Der Sehtest ist Voraussetzung für den Erhalt der Fahrerlaubnis. Gemeinsam mit allen Antragsunterlagen muss auch ein Sehtest bei der zuständigen Behörde vor der Fahrprüfung eingereicht werden. Stellt sich in diesem Test heraus, dass die Sehstärke nicht ausreicht, muss ein entsprechender Vermerk im Führerschein erfolgen.

Dieser Vermerk ist unter der Schlüsselnummer 01 ( Sehhilfe ) im Kartenführerschein eingetragen. Damit verbunden ist die Pfl icht, beim Autofahren immer Brille oder Kontaktlinsen zu tragen. Übrigens : Hat ein Brillenträger bei einer Polizeikontrolle keine Brille auf, so wird eine Ordnungsstrafe fällig.

Wird jemand erst Jahre nach dem Erhalt des Führerscheins Brillenträger, sind Brille oder Kontaktlinsen in jedem Fall beim Autofahren zu benutzen. Einen Nachtrag in die Fahrerlaubnis gibt es aber nicht. Nach demErwerb des Führerscheins muss derzeit keine weitere Kontrolle der Sehkraft erfolgen. Bislang hat der Gesetzgeber dies nicht vorgesehen. Die regelmäßige Überprüfung der Sehkraft liegt daher in der Eigenverantwortung eines jeden Autofahrers.

Aber auch andere Straßenverkehrsteilnehmer wie etwa Radfahrer sollten aus Sicherheitsgründen kontinuierlich ihre Sehstärke testen lassen. Ratsam ist es, insbesondere ab dem 50. Lebensjahr alle zwei bis drei Jahre prophylaktisch die Sehkraft zu überprüfen. Bei gesundheitlichen Beschwerden ist ein Sehtest aber unbedingt schon eher zu empfehlen.

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