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Das ändert sich 2011 (Teil 2 und Schluss) Lohnsteuerkarte geht, Führerschein ab 17 kommt

31.12.2010, 04:28

Zum Jahreswechsel verteuern sich Strom und Flugreisen. Auch bei Verkehr, Steuern, Abgaben, Banken, Justiz und der Lebensmittelkennzeichnung warten Veränderungen auf Bürger und Verbraucher. Lesen Sie heute den zweiten und letzten Teil unserer Übersicht.

Führerschein ab 17: Er erlaubt jungen Leuten, sich ab ihrem 17. Geburtstag ans Steuer zu setzen, wenn ein Erwachsener dabei ist. Dieser muss allerdings auch seit mindestens fünf Jahren einen Führerschein besitzen und darf höchstens drei Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei haben. Wenn ein Fahrer unter 18 ohne Begleitung angetroffen wird, ist die Fahrerlaubnis weg. Vor Neuerteilung ist ein Aufbauseminar vorgeschrieben.

Biosprit: Eine neue Sorte mit zehn Prozent Ethanol-Beimischung kommt in den nächsten Monaten flächendeckend an die Tankstellen. 90 Prozent aller Fahrzeuge können den Biosprit E10 tanken. Er soll einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Für alte Autos, deren Motoren den hohen Biosprit-Anteil nicht vertragen, muss bis 2013 weiterhin auch Treibstoff mit einem Ethanol-Anteil von fünf Prozent angeboten werden.

Diesel-Partikelfilter/ Umweltzonen: Die bislang mit 330 Euro geförderte Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen mit Partikelfiltern fällt zum Jahresende 2010 weg. Zudem richten weitere Städte Umweltzonen mit Fahrbeschränkungen ein oder verschärfen bestehende (zum Beispiel Düsseldorf, Osnabrück und Wuppertal).

Pkw: Bei der Neuzulassung eines Diesel-Pkw mit Euro-6-Abgasnorm gibt es ab 1. Januar einen Steuerfreibetrag von 150 Euro. Der Steuer-Zuschlag für Diesel-Pkw ohne Partikelfilter entfällt ab 1. April. Ab 7. Februar erhalten neue Pkw-Modelle und leichte Nutzfahrzeuge ohne Tagfahrleuchten keine Typgenehmigung mehr. Ab 24. Februar ist ein Bremsassistenzsystem – heute integriert bei ESP – für die Erstzulassung neuer Pkw Pflicht. Neu entwickelte Pkw-Modelle und leichte Nutzfahrzeuge erhalten ab 1. November nur noch dann eine Typengenehmigung, wenn sie mit einem elektronischen Fahrdynamik-Regelsystem ausgestattet sind. Für Mitte 2011 ist die Einführung des Wechselkennzeichens geplant, mit dem mehrere Pkw auf ein Kennzeichen angemeldet werden können.

Motorräder: Die Motorradkennzeichen sollen kleiner werden.

Wohnwagen-Gespanne: Die zunächst bis Ende 2010 befristete Tempo-100-Zulassung für Gespanne auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen wird zum Dauerrecht.

Lastwagen: Riesen-Lastwagen sollen in Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hessen, Baden-Württemberg, Bayern, Thüringen und Sachsen in einem Pilotversuch erprobt werden. Die anderen Bundesländer machen nicht mit. Angesichts des zunehmenden Güterverkehrs sehen Transportfirmen in den Lkw eine Chance zur Entlastung. Zwei der sogenannten Gigaliner, die bis zu 25,25 Meter lang sind, können die Fracht von drei herkömmlichen Lastwagen transportieren, die Spritersparnis soll bei bis zu 20 Prozent liegen.

Ab 10. Juli müssen neue Lkw über 7,5 Tonnen und ihre Anhänger ab 3,5 Tonnen so gestaltet sein, dass ihre Konturen in der Nacht besser sichtbar sind.

EU-Bußgelder: Nichtbezahlte Bußgelder ab 70 Euro aus anderen EU-Staaten werden auch in Deutschland vollstreckt.

Behinderten-Parkausweise: Alte, noch nicht EU-weite Behinderten-Parkausweise werden ungültig und müssen umgetauscht werden.

Luftverkehrsabgabe: Flugreisen werden ab 1. Januar teuerer, und zwar um die neue "ökologische Luftverkehrsabgabe". Diese müssen die Airlines pro Passagier bezahlen, und zwar nach Entfernung gestaffelt. Bis 2500 Kilometer einfache Strecke werden 8 Euro fällig, bis 6000 Kilometer 25 Euro und für Langstreckenflüge 45 Euro.

Arbeitszimmer absetzen: Wer regelmäßig zu Hause arbeitet, kann für das Arbeitszimmer wieder bis zu 1250 Euro im Jahr steuerlich absetzen. Dies gilt, "wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht". Die Regelung gilt sogar rückwirkend zum 1. Januar 2007. Das Bundesverfassungsgericht kippte im Juli das Verbot der steuerlichen Absetzbarkeit von Arbeitszimmern.

Lohnsteuerkarte: Sie hat grundsätzlich ausgedient und wird nicht mehr durch ein neues Exemplar ersetzt. Aber: Die gelbe Papp-Karte des Jahres 2010 gilt auch noch 2011. An ihre Stelle tritt stufenweise ein elektronisches Verfahren namens ELStAM – das Kürzel steht für "Elektronische Lohnsteuer-Abzugsmerkmale".

Geldautomaten: Wer Bargeld an Automaten fremder Geldinstitute abheben will, sieht ab 15. Januar auf dem Display die Höhe der Gebühr. Die Kosten dafür sinken: Sparkassen und Genossenschaftsbanken senken mit der Einführung des neuen Entgeltsystems Mitte Januar ihre Gebühren um bis zu 87 Prozent, wie "Die Welt" (Donnerstagausgabe) berichtete. Auch Institute, die bislang 15 Euro und mehr berechneten, verlangten künftig weniger als fünf Euro pro Transaktion.

Einlagensicherung: Ab dem 31. Dezember 2010 sind in Deutschland Spareinlagen bis zu 100000 Euro gesetzlich abgesichert. Bislang lag die Grenze bei 50000 Euro. Bei einer Insolvenz des Instituts erhalten die Kunden binnen 30 Arbeitstagen (bisher bis zu drei Monate) ihr Geld bis zur Höchstgrenze zurück.

Sicherungsverwahrung: Die Sicherungsverwahrung wird grundlegend reformiert und auf schwere Delikte beschränkt. Die nachträgliche Sicherungsverwahrung wird grundsätzlich abgeschafft. Täter, die nach einem Straßburger Urteil vom 17. Dezember 2009 eigentlich freizulassen sind, sollen dauerhaft untergebracht werden können, wenn sie "psychisch gestört" sind. Ist die Freilassung nicht zu verhindern, sind elektronische Fußfesseln möglich.

Wehrpflicht: Zum 1. Januar werden zum vorerst letzten Mal Soldaten regulär eingezogen – also auch gegen ihren Willen. Weit mehr als 10000 werden es voraussichtlich sein, die dann zum sechsmonatigen Dienst an der Waffe antreten. Die Wehrpflicht soll im Juli ausgesetzt werden. Geplant ist zudem, die Truppe von 240000 auf bis zu 185000 Soldaten zu verkleinern.

Lebensmittelaromen: Ab 20. Januar 2011 entfällt die Unterscheidung zwischen naturidentischen und künstlichen Aromastoffen. Beide müssen künftig in der Zutatenliste als "Aroma" deklariert werden, zum Beispiel als "Vanillearoma". Daneben gibt es weiterhin natürliche Aromastoffe auf pflanzlicher oder tierischer Basis. Der Begriff "natürliches Aroma" in Verbindung mit der Nennung eines Lebensmittels – zum Beispiel "natürliches Erdbeeraroma" – bedeutet zukünftig, dass dieses Aroma zu mindestens 95 Prozent aus der genannten Quelle stammt, im Beispiel also aus Erdbeeren.

Fischereierzeugnisse: Gemäß EU-Vorgabe müssen ab 1. Januar 2011 alle Lose (Verkaufseinheiten) von Erzeugnissen aus Fischerei und Aquakultur auch Angaben darüber enthalten, ob die Waren zuvor gefroren wurden. So wird beispielsweise der aus Asien stammende Pangasius aus logistischen Gründen tief gefroren transportiert und vor dem Verkauf wieder aufgetaut. Die EU-Staaten haben zu gewährleisten, dass den Verbrauchern die neuen Informationen im Einzelhandel zur Verfügung stehen.

Neuer Süßstoff: Für Anfang 2011 wird laut Verbraucherzentrale die Zulassung der Süßstoffe aus der Steviapflanze erwartet. Der darin enthaltene süßende Stoff Steviosid ist bis zu 300mal süßer als Haushaltszucker und nahezu kalorienfrei.(dpa/agi)