1. Startseite
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Längere Schonfrist für treue Arbeitnehmer bleibt

Kündigungsfrist Längere Schonfrist für treue Arbeitnehmer bleibt

Beschluss des Bundesarbeitsgerichtes in Erfurt / Kündigungsfrist darf
weiterhin nach Dauer der Betriebszugehörigkeit gestaffelt werden.

19.09.2014, 01:12

Erfurt (dpa) l Je länger jemand mit einer Firma "verheiratet" ist, desto größer ist die Trennungszeit, die ihm bei einer Entlassung eingeräumt wird. Das gesetzlich verankerte Prinzip, Kündigungsfristen nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit zu staffeln, hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt am gestrigen Donnerstag grundsätzlich gebilligt.

Wie sieht die gesetzliche Regelung im Moment aus?
Will ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter entlassen, muss er bei der ordentlichen Kündigung die Dauer des Arbeitsverhältnisses berücksichtigen. Dafür sind sieben Stufen vorgesehen. Sie reichen von einer einmonatigen Kündigungsfrist bei einer Betriebszugehörigkeit ab zwei Jahren bis zu einer siebenmonatigen Kündigungsfrist bei 20 Jahren Beschäftigung.

Bei einer Anstellung von weniger als zwei Jahren gilt eine gesetzliche Grundkündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Monats. Diese greift in der Regel auch, wenn der Arbeitnehmer selbst den Hut nimmt.

Was hat das Bundesarbeitsgericht geprüft?
Es ging darum, ob gestaffelte Kündigungsfristen jüngere Arbeitnehmer benachteiligen würden. Die Klage sah hier eine unzulässige Ungleichbehandlung wegen des höheren Alters.

Zu welchem Schluss kommen die obersten Arbeitsrichter?
Die Staffelung der Kündigungsfristen verstößt nicht gegen die europäische Gleichbehandlungsrichtlinie. Längere Fristen für langjährige Beschäftigte sind nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts sachlich gerechtfertigt. Ziel sei, älteren Arbeitnehmern für ihre Betriebstreue einen verbesserten Kündigungsschutz zu gewähren. Dafür sei eine Staffelung notwendig.

Was wollte die Klägerin?
Der Anwalt der 31-Jährigen hatte argumentiert, Jüngere würden mittelbar diskriminiert, da diese nicht in den Genuss der längeren Kündigungsfristen kommen könnten. Eine längere Betriebszugehörigkeit werde naturgemäß erst mit einem höheren Alter erreicht. Deshalb hatte die Klägerin aus Hessen auf der höchstmöglichen Kündigungsfrist von sieben Monaten bestanden. Arbeitsrechtler räumten ihrer Klage jedoch von vornherein kaum Erfolgschancen ein. Die Staffelung nach Dauer der Betriebszugehörigkeit ist unter Experten unstrittig. "Alles andere als das jetzige Urteil wäre eine riesige Überraschung gewesen", sagte Hans-Peter Löw, Leiter der deutschen und globalen Arbeitsrechtspraxis bei der Kanzlei Allen Overy in Frankfurt.

Wen betrifft das Urteil?
Die Entscheidung der Erfurter Richter ist für alle Arbeiter und Angestellten von Bedeutung. Nach einem entsprechenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts hatte der Gesetzgeber im Jahr 1993 die Kündigungsfristen für die Arbeitnehmer vereinheitlicht. Sie sind im bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. In Tarif- oder auch Arbeitsverträgen können davon abweichende Fristen vereinbart werden.