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Mietrecht Wenn Rauchen die Nachbarn stört

17.01.2015, 01:07

Berlin (dpa) l Zigarettenrauch riecht nicht unbedingt gut. Während er für die meisten Raucher nun mal dazugehört, reagieren viele Nichtraucher darauf empfindlich. Rauchen kann in Mehrparteienhäusern zu Problemen führen. Dringt der Geruch von Zigaretten, Pfeifen oder Zigarren in die Nachbarwohnung, fühlen sich Mitmieter oft belästigt. Vollständig verbieten kann man das Rauchen allerdings in der Regel nicht. Doch was können Nachbarn tun, wenn es ihnen zu sehr stinkt? Antworten auf wichtige Fragen:

Welche Handhabe gaben geplagte Mieter gegen rauchende Nachbarn?
Ein vollständiges Verbot ist nicht zulässig, denn das gilt in der Regel als Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Rauchers. "Allerdings darf es durch das Verhalten des Rauchers auch nicht zu Einschränkungen für die Nichtraucher im Haus kommen", erklärt Gerold Happ vom Eigentümerverband Haus Grund Deutschland. Beide Seiten müssten Rücksicht aufeinander nehmen.

An welche Grenzen müssen sich Raucher durchaus halten?
"Raucher dürfen mit ihrem Qualm ihre nichtrauchenden Nachbarn nicht über Gebühr belästigen", sagt Happ. Die Grenzen sind hier allerdings fließend. "So kann es schon eine Belästigung sein, wenn der Rauch ständig ins Treppenhaus zieht", gibt Happ ein Beispiel. Auch Zigarettenqualm, der vom Balkon oder der Lüftung in eine andere Wohnung zieht, kann den Mieter in der Wohnung nebenan stören.

Was können Nichtraucher bei starken Belästigungen tun?
"Das Beste wäre es, sie einigen sich mit ihrem Nachbarn", erklärt Happ. Doch nicht immer ist bei allen Beteiligten auch die nötige Einsicht vorhanden. "Wenn sich nichts ändert und die Belästigung entsprechend hoch ist, können sie die Miete mindern", erklärt Happ. Der Vermieter könne zwar den Mangel in der Regel nicht vollständig abstellen, aber da der Rauch ein Mangel darstelle, sei eine Minderung gerechtfertigt.

Wie hoch darf die Minderung der Miete höchstens sein?
Das hängt vom Einzelfall ab. "Es kommt darauf an, wie stark die Beeinträchtigung ist und wie lange sie dauert", erläutert Happ. "Das ist bei Bauarbeiten relativ einfach abzuschätzen, bei Zigarettenrauch aber eher schwer." Das Amtsgericht Lübeck beispielsweise hielt eine Kürzung von 5 Prozent der Bruttomiete für gerechtfertigt, ebenso das Hamburger Landgericht. Das Landgericht Berlin hielt sogar eine Minderung von bis zu 10 Prozent für angemessen.