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Winterschäden : Welche Versicherung zahlt wann ? Für Mehrfamilienhäuser reicht normale Privathaftpflicht nicht

Von Oliver Mest 10.01.2011, 04:56

Tauender Schnee, rutschige Straßen und glatte Wege machen vielen Menschen zu schaffen. Wie sieht es eigentlich aus, wenn durch Winterwinterwetter Schäden zu beklagen sind ? Verschiedene Versicherungen sind im Winter ganz besonders im Fokus, wenn es darum geht, die finanziellen Folgen von Schnee- und Eisunfällen zu beseitigen.

Berlin ( dapd ). Die Wohngebäudeversicherung ist in aller Regel zuständig, wenn winterliche Stürme Schäden an der Immobilie anrichten. Und auch bei heftigem Frost und eingefrorenen Leitungen müssen die Wohngebäudeversicherungen zahlen – das gilt jedoch nur, wenn das Gebäude angemessen beheizt wird. Vor allem bei leerstehenden Gebäuden muss darauf geachtet werden, dass die Räume ausreichend beheizt und die Leitungen damit vor dem schnellen Erfrierungstod bewahrt werden. Wichtig in Gegenden mit hohem Schneeaufkommen : Schäden durch Schneedruck werden nicht von der normalen Wohngebäudeversicherung übernommen - um zum Beispiel ein durch eine hohe Schneelast eingestürztes Dach ersetzt zu bekommen, braucht man eine Elementarschadenversicherung, die man zusätzlich zur Wohngebäudeversicherung abschließen muss.

Auch der Hausrat muss natürlich gegen die typisch winterlichen Probleme wie Sturm, Schnee und Eis geschützt werden. Bei der Hausratversicherung gilt jedoch : Naturereignisse wie Überschwemmung oder Rückstau, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck oder Lawinen müssen über eine Elementarschädenversicherung

separat abgesichert werden und sind nicht Bestandteil der klassischen Hausratversicherung. Grundsätzlich ist es nicht möglich, dass man seine Hausratversicherung ( gilt auch für die Wohngebäudeversicherung ) nur gegen das Risiko eines Elementarschadens abdeckt, das am wahrscheinlichsten erscheint. Buchbar ist der Schutz gegen Elementarschäden immer nur im Paket als Schutz gegen " erweiterte Elementarschäden ". Damit müssen sich zwar auch Versicherte in den Bergen gegen Sturmfluten absichern und Wohnungsbesitzer in der deutschen Tieflandebene gegen Vulkanausbrüche, aber anders sind vernünftige Prämien nicht kalkulierbar.

Gerade im Winter ist ein Haftpflichtschaden schnell passiert, wenn zum Beispiel jemand bei vor der Tür auf eisglatter Straße ausrutscht und sich verletzt. Und auch Nach Winterschäden am Hausdach kann eine herunterfallende Dachziegel schnell einen Passanten treffen und ernsthaft verletzen.

Kein Schadenersatz bei Unfall mit Sommereifen

Mieter ( sofern sie beispielsweise eine Streupflicht trifft ) und Eigentümer von Einfamilienhäusern brauchen lediglich eine private Haftpflichtversicherung, damit solche Schäden übernommen werden.

Besitzer von Mehrfamilienhäusern müssen dagegen eine Grundbesitzer-Haftpflicht abgeschlossen haben.

Auch ohne Blitzeis und schneebedeckte Straßen sorgen im Winter Stürme und Nebel für ein erhöhtes Unfallrisiko. Bei Sturmschäden am Auto besteht Versicherungsschutz über die Teilkasko, bei – auch selbst verschuldeten – Unfallschäden greift in aller Regel die Vollkaskoversicherung. Ganz wichtig beim Schutz des Autos : Je nach Grad des Verschuldens können die Versicherer Ersatzleistungen zusammenstreichen. Wer etwa jetzt im Winter mit Sommerreifen in den Winterurlaub fährt, wird Probleme haben, seinen Schaden ersetzt zu bekommen.