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Nicht jeder Schaden wird bezahlt

23.12.2011, 04:21

Berlin/München (dapd) l In der Silvesternacht bangen viele um ihr Auto. Herabfallende Raketenreste können Lackschäden verursachen, für die nicht in jedem Fall die Versicherung aufkommt: "Die Teilkaskoversicherung zahlt in der Regel nicht für Lackschäden durch umherfliegende Funken, sondern nur dann, wenn Autos durch Feuerwerkskörper in Brand gesetzt oder durch eine Explosion beschädigt werden", sagt Christian Lübke vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Liege ein versicherungsrelevanter Schaden vor, sei es wichtig, die Assekuranz so schnell wie möglich zu informieren.

Auch die Polizei zu rufen lohnt laut Staatsanwalt Christoph Kumpa aus Düsseldorf nur, wenn der Schadensverursacher bekannt ist. Nach GDV-Angaben kommt dann die Privathaftpflichtversicherung des Verursachers für die Reparaturkosten auf. Liegt ein Bagatellschaden vor, kann nach Auskunft des Staatsanwaltes allerdings nicht mit dem Einsatz einer Streife gerechnet werden, da der Aufwand nicht im Verhältnis zum Nutzen stehe.

Kleinere Silvester-Spuren wie haarfeine Kratzer in der Lack-oberfläche werden zwar von der Versicherung nicht übernommen, lassen sich aber laut ADAC meist mit einem weichen Lappen und etwas Politur beseitigen. Gehen die Riefen in der Außenhaut tiefer und sind beim Darüberstreichen mit der Hand deutlich spürbar, ist nach Ansicht der Experten der Lack meist bis auf die Grundierung ab. Dann müsse nachlackiert werden, um eine Korrosion zu vermeiden. "Wer sich nicht sicher ist, ob er den Schaden selbst beheben kann, sollte einen Fachmann aufsuchen", rät Arnulf Thiemel vom Technikzentrum des Autoclubs. Am besten lasse sich Ärger aber vermeiden, wenn das Auto in der Silvesternacht in einer Garage geparkt werde.