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Bei der Reisebuchung über das Internet sollte man unbedingt einige Regeln beachten Mit wenigen Klicks zum Traumurlaub

Von Sebastian Stoll 29.12.2011, 04:22

Wohin in den Urlaub? Diese Frage stellen sich viele Familie zum Jahresanfang. Immer mehr Menschen buchen online, doch dabei gibt es ein paar Regeln zu beachten.

Düsseldorf (dapd) l Wer seinen Urlaub über das Internet bucht, spart sich den Weg ins Reisebüro und kann mit ein paar Klicks zu seiner Traumreise kommen. Wie in anderen Bereichen des Web gibt es allerdings auch unter den Reiseanbietern schwarze Schafe. Bucht man einen Urlaub im Netz, ist man daher gut beraten, sich die Seite des Veranstalters genau anzusehen.

Der erste Blick sollte dem Impressum gelten. Dort müssen der Name und die Rechtsform des Veranstalters aufgeführt sein, ein Vertretungsberechtigter sowie die Anschrift, erläutert Beate Wagner von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ins Düsseldorf. Wagner ist Urheberin des Faltblatts "12 goldene Regeln für die Reisebuchung im Internet".

"Hellhörig werden sollte man, wenn nur ein Postfach angegeben wird", warnt die Expertin. "So jemanden kann man im Streitfall nicht verklagen. Damit zeigt der Veranstalter nur an, dass er sich nicht zu erkennen geben will." Ein weiteres Ausschlusskriterium sei eine ungenaue Leistungsbeschreibung. Eine Aussage wie "gemütliches Zimmer" sei zu wenig. "Man muss später vor Ort vergleichen können: Hat man bekommen, was man gebucht hat oder nicht?"

Das teure Schnäppchen

Auch wenn ein Buchungsvorgang schon weit vorangeschritten ist, gibt es genügend mögliche Gründe, unverzüglich abzubrechen. Ein solcher liegt Verbraucherschützerin Wagner zufolge etwa vor, wenn der Veranstalter keine Möglichkeit bietet, persönliche Daten verschlüsselt zu versenden - insbesondere gelte dies für die Bankverbindung. "Wenn es um sensible Daten geht, muss man sich als Veranstalter Mühe geben. Da darf nicht jeder mitlesen können", betont Wagner. Nicht nur im Internet, sondern bei jeder Buchung einer Pauschalreise gilt zudem: Erst zahlen nach Erhalt des Sicherungsscheins, mit dem der Veranstalter nachweist, dass er gegen Insolvenz und Zahlungsausfälle versichert ist. Bei Internetbuchungen erhielten Kunden den Schein oft per E-Mail.

Nicht sehr vertrauenswürdig sei es, wenn der Gesamtpreis der Reise nicht transparent dargestellt werde. "Das gibt es häufig bei Billigfliegern. Da werden Gebühren künstlich herausgerechnet, um den Preis niedrig erscheinen zu lassen", sagt Wagner. Für seriöser hält sie es, wenn der Gesamtpreis auf den ersten Blick sichtbar ist. Ein Zeichen von gutem Service sei es zudem, wenn mehrere Zahlungsmöglichkeiten angeboten werden. "Die Wahl muss immer beim Nutzer liegen. Alles andere ist wenig kundenfreundlich." Darüber hinaus sollten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen leicht zu finden sein.

Klar machen muss sich jeder Internet-Bucher auch, bei wem er die Reise bucht: So wirkten viele Anbieter auf den ersten Blick wie der Veranstalter selbst, tatsächlich handele es sich aber nur um Vermittler. Das könne ein Problem werden, wenn man nach der Reise Entschädigungsansprüche irrtümlich falsch adressiere. "Das kann bei Fristen wichtig werden. Am Ende verstreicht eine Forderung, weil man sich an den Vermittler wendet", erläutert Wagner. Deswegen sollte man wissen, wer der Vertragspartner sei.