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Wer haftet bei Unfall ? Schlitterpartie auf der Fußmatte

28.12.2009, 04:52

Coburg ( rgm ). Rutschfeste Fußmatten sollen Unfällen vorbeugen – bei Eis und Schnee kann sich dieser Effekt jedoch ins Gegenteil verkehren. Darauf müssen Hausbesitzer bei Temperaturen um den Gefrierpunkt achten, raten die Experten der Hamburg-Mannheimer Sachversicherung – ansonsten verletzen sie ihre Verkehrssicherungspflicht. Kommt dann ein Besucher auf der vereisten Gummimatte zu Fall, kann dieser Schadenersatz und Schmerzensgeld fordern. Dies zeigt das Beispiel einer Dame, die auf dem Weg zu ihrer Ärztin eine Holzbrücke überqueren musste. Eine rutschhemmende Matte sollte den Überweg sichern – unglücklicherweise war diese jedoch vereist und daher spiegelglatt. Die Patientin rutschte aus, stürzte und verletzte sich. Beim Streit um die Erstattung der entstandenen Kosten sprach das Landgericht Coburg der Ärztin die Hauptschuld zu : Da sich auf Brücken besonders schnell Vereisungen bilden, hätte sie den Weg zu ihrer Praxis unbedingt regelmäßig überprüfen und entsprechend sichern müssen. Eine geringe Mitschuld sahen die Richter allerdings auch bei der Verunglückten, die sich trotz der eindeutigen Witterungsbedingungen nicht am Geländer festgehalten hatte. Der Rat der Experten : Auch als Fußgänger sollte man im Winter sorgfältig prüfen, ob Wege und Zugänge ohne Gefahr passiert werden können. So lassen sich Stürze und leidige Auseinandersetzungen um die Haftung von vorneherein vermeiden ( LG Coburg, Az .: 21 O 645 / 07 ).