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Kofferaufbewahrung im Hotel-Gepäckraum Bei Diebstahl hat der Reisende das Nachsehen

31.07.2008, 05:01

Wiesbaden. Wer schon einmal Urlaub im Ausland gemacht hat, hat die Situation sicher schon einmal erlebt: Um 11 Uhr muss das Hotelzimmer geräumt sein, der Flieger geht aber erst spät abends. Viele Urlauber deponieren ihre Koffer in der Zwischenzeit in einem speziellen Gepäckraum an der Hotelrezeption, um den letzten Tag noch unbeschwert genießen zu können.

Wird allerdings das Gepäck in dieser Zeit gestohlen, bleiben Reisende oftmals auf den entstandenen Schaden sitzen. In der Regel haften nämlich weder Reiseveranstalter noch Hotelbesitzer für den Diebstahl. Das gilt sogar dann, wenn der Reiseleiter ausdrücklich auf die Möglichkeit einer Gepäckaufbewahrung im Hotel hinweist. Darauf macht das Infocenter der R + V Versicherung in Wiesbaden aufmerksam.

Die Erklärung: "Normalerweise gehört die Verwahrung des Gepäcks nicht zu den gebuchten Leistungen. Der Reiseveranstalter ist deshalb auch nicht verpflichtet, sich darum zu kümmern", so die Reise-Expertin Kristina Düring. Meistens handelt es sich um eine reine Gefälligkeit des Hotels. Da die Hotelgäste für diese Gefälligkeit nichts bezahlen, haftet der Hotelier auch nur, wenn er grob fahrlässig handelt. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Schlüssel mit dem Hinweis auf die Gepäckaufbewahrung offen auf der Rezeption liegt und damit für jeden zugänglich ist. Das kann der Reisende jedoch oftmals schwer nachweisen.

Urlaubern empfiehlt die Reiseexpertin Düring deshalb, sich genau zu überlegen, ob sie ihr Gepäck unbeaufsichtigt stehen lassen. "Auf jeden Fall sollten sie den Raum genau inspizieren und prüfen, ob Fremde ihn einfach betreten können. Wertsachen und Tickets gehören aber auf keinen Fall in den Koffer."

Im Zweifelsfall sollten die Reisenden lieber ein Schließfach buchen oder sich in ein Café setzen und den Koffer dort im Auge behalten. Nur wer eine Reisegepäckversicherung abgeschlossen hat, kann bei einem Diebstahl darauf hoffen, den Verlust erstattet zu bekommen. Viele Wertgegenstände, Tickets und Ausweisdokumente sind allerdings nicht versichert.

Wer ein Hotelzimmer in Deutschland mietet, ist rechtlich bessergestellt. Der Hotelbetreiber haftet hier nämlich für das mitgebrachte Gepäck. Das gilt in der Regel sogar dann, wenn er für den Verlust nicht verantwortlich ist. Die Höhe der Haftung hängt von den Unterbringungskosten ab und ist im Normalfall auf 3 500 Euro begrenzt.

Für Wertsachen gelten allerdings besondere Regeln: Der Wirt kann beispielsweise verlangen, dass sie in einem Tresor hinterlegt werden, so die Reiseexpertin. (rgm)