1. Startseite
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Gegen falsche Knöllchen und Bußgelder wehren

Strafzahlungen Gegen falsche Knöllchen und Bußgelder wehren

Wer trotz korrekter Parkscheibe einen Strafzettel bekommt, ärgert sich. Was ist zu tun, damit nicht trotzdem ein Bußgeld ins Haus flattert?

22.03.2019, 23:01

Hamburg/Stuttgart (dpa) l Wer im Straßenverkehr geblitzt wird, schaut ganz reflexartig auf den Tacho. Wie viel bin ich zu schnell gefahren? Die Überraschung ist groß, wenn die erlaubten 50 km/h gar nicht überschritten wurden. Aber: Wie wehrt man sich eigentlich richtig gegen falsche Anschuldigungen im Straßenverkehr?

"Im Falle eines falschen Blitzers sollte spätestens dann Widerspruch eingelegt werden, wenn der Bußgeldbescheid kommt", sagt Jens Dötsch, Fachanwalt für Verkehrsrecht aus Andernach. Sinnvoll ist es, einen Rechtsanwalt zurate zu ziehen. Denn der kann – im Gegensatz zum Autofahrer selbst – Akteneinsicht beantragen, um Beweismittel wie Messprotokolle einzusehen. Sollte die Beschilderung im Umfeld des Starenkastens ganz eindeutig eine andere Geschwindigkeit erlauben, ist es zudem hilfreich, wenn dies durch ein Foto dokumentiert wird.

Bei einer mobilen Messung, etwa aus einem parkenden Auto heraus, bringe es in der Regel wenig, wenn der Geblitzte anhalte, um die Messbeamten auf den Fehler hinzuweisen. "Erfahrungsgemäß ist dort wenig Einsicht zu erwarten", so Dötsch. Die Gründe für eine falsche Messung können vielfältig sein. "So kann es zum Beispiel vorkommen, dass die gemessene Geschwindigkeit einem anderen Fahrzeug zuzuordnen ist", erklärt Daniela Mielchen, Fachanwältin für Verkehrsrecht aus Hamburg. "Auch muss das Messgerät gültig geeicht sein und darf keine Beschädigungen aufweisen."

Klebt ein Knöllchen hinter dem Scheibenwischer, obwohl ein gültiger Parkschein gezogen wurde, sollten Autofahrer prüfen, ob dieser gut zu sehen war und das mit einem Foto dokumentieren.

Besonders dreist sind Fälle mit gefälschten Knöllchen. "Wer bei einem Parkticket im öffentlichen Raum den Verdacht hat, dass dieses nicht vom Ordnungsamt der Gemeinde kommt, sollte damit zur Stadt gehen", empfiehlt Hannes Krämer vom Auto Club Europa (ACE). So käme es beispielsweise vor, dass Knöllchen mit einem Farbkopierer vervielfältigt wurden. "Ein echter Strafzettel muss ein Aktenzeichen tragen und Angaben zum Widerspruchsrecht beinhalten", meint Krämer. Wer einen konkreten und berechtigten Verdacht gegen eine Person hat, der kann zudem einen Strafantrag gegen den Fälscher stellen.

Schwieriger wird es, wenn einem Autofahrer plötzlich eine Anzeige wegen vermeintlicher Beleidigung oder Nötigung ins Haus flattert. "Hierbei handelt es sich um Straftaten, die mit einer Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werden können. Daher sollte das keiner auf die leichte Schulter nehmen", warnt Mielchen. Zumal die Polizei die Aussagen des Anzeigenerstatters nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfe, sondern bei einem Anfangsverdacht stets ein Ermittlungsverfahren einleite. Ein unschuldiger Autofahrer könne sich so schnell einem falschen Vorwurf ausgesetzt sehen.

Mielchen rät, in solchen Fällen auch gegenüber der Polizei keine Angaben zu machen, sondern sofort einen Rechtsanwalt einzuschalten. "Entgegen einer weit verbreiteten irrtümlichen Annahme ist man übrigens auch nicht verpflichtet, zu einer polizeilichen Vorladung zwecks Vernehmung zu erscheinen", erläutert die Juristin. Wehren könne sich ein unschuldig Beschuldigter unter anderem durch eine Gegenanzeige wegen falscher Verdächtigung oder übler Nachrede.

Kann nachgewiesen werden, dass eine falsche Strafanzeige sogar vorsätzlich erfolgt ist, kann der zu Unrecht Beschuldigte Schadenersatz verlangen. Wer übrigens meint, durch das permanente Mitfilmen des Straßenverkehrs via Dashcam auf der sicheren Seite zu sein, sollte Dötsch zufolge vorsichtig sein. "Zwar hat der Bundesgerichtshof im Mai 2018 die Aufnahmen von Dashcams in bestimmten Fällen als Beweismittel zur Aufklärung von Verkehrsunfällen für zulässig erklärt, jedoch ist das kein Freifahrtschein für ein permanentes Filmen im Straßenverkehr." Hier werde weiterhin im Einzelfall über die Zulässigkeit entschieden, denn grundsätzlich würden die Aufnahmen gegen das Datenschutzrecht verstoßen.

Gerät ein Autofahrer im Ausland in die Situation, sich beispielsweise gegen ein falsches Parkticket wehren zu müssen, rät der ACE dazu, nicht gleich die Polizei zu rufen. Im Ausland wird teilweise eine Blaulichtsteuer fällig, wenn man die Polizei wegen Kleinigkeiten ruft. Dazu zähle zum Beispiel ein reiner Sachschaden. "In Österreich etwa werden dann 36 Euro fällig", erklärt Krämer. Fotos zur Dokumentation der Situation seien auch hier sehr hilfreich. Bestehe ein Rechtsschutz beispielsweise über einen Autoklub, sollten sich Betroffene gegebenenfalls Hilfe von einem Rechtsanwalt vor Ort holen.

Nichts zu unternehmen wenn der Strafzettel unberechtigt ist, sei in jedem Fall die schlechteste Wahl. Denn Knöllchen aus dem Ausland würden auch in Deutschland vollstreckt, so Krämer. "Gerade mit Österreich besteht ein Sonderabkommen, wonach schon Verwarnungen ab 25 Euro hierzulande verfolgt werden können", warnt er. Besonders regen Gebrauch machen die Niederlande von der grenzüberschreitenden Strafverfolgung. Von rund 12.000 Anzeigen aus dem EU-Ausland, die im letzten Jahr in Deutschland verfolgt wurden, kamen rund 99 Prozent von dort.