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Brandschutz Rauchmelder verhinderten Brände

Rauchmelder-Alarm hat vermutlich größere Brände in Magdeburg und Haldensleben verhindert. Ab 1. Januar muss es sie in jeder Wohnung geben.

Von Oliver Schlicht 23.12.2015, 00:01

Magdeburg l Die Feuerwehr löschte in der Nacht zum Dienstag in einem Magdeburger Hochhaus einen Küchenbrand. Gerade noch rechtzeitig. Die Nachbarn hatten den Alarm der Rauchmelder gehört und die Retter alarmiert. Im Küchenherd war eine Pizza angebrannt, der Mieter war eingeschlafen. Er wurde gerettet und kam mit einer Rauchgasvergiftung ins Krankenhaus.

In Haldensleben hatte ein Mieter in einem Fünfgeschosser das Essen auf dem Herd vergessen und das Haus verlassen. Auch hier wurden Nachbarn durch Rauchmelder in der Wohnung alarmiert. Die Polizei brach die Tür auf, der Brand wurde gelöscht.

Sachsen-Anhalt ist eines der letzten Bundesländer, das Rauchmelder in Wohnungen zur Pflicht macht. Letzter Termin für die Installation ist der 31. Dezember.

„Für den Bereich der kommunalen Vermieter kann ich sagen, dass die Ausstattung der Wohnungen fast komplett abgeschlossen ist“, sagt Jost Riecke, Verbandsdirektor des Landesverbandes der Wohnungswirtschaft. Lediglich im Einzelfall hätten Wohnungen noch keine Rauchmelder. Der Verband vertritt gemeinsam mit den Genossenschaften 200 Unternehmen mit zusammen 360 000 Wohnungen.

Insgesamt gibt es 1,3 Millionen Wohnungen im Land. Für die privaten Haus- und Wohnungseigentümer sagt „Haus & Grund“-Landespräsident Holger Neumann: „Uns liegen zwar keine detailierten Zahlen vor, doch die meisten privaten Vermieter werden ihrer Pflicht nachgekommen sein.“ Skeptischer sei er bei Bewohnern von Eigentumswohnungen und Eigenheimen. „Ich habe meine Zweifel, ob wirklich alle von der Notwendigkeit überzeugt sind“, so Neumann. „Am Ende muss das jeder selbst entscheiden.“

Pro Wohnung müssen drei bis vier Rauchwarnmelder angebaut und dann in der Regel jährlich gewartet werden. Die Gesetzesänderung, die zum Jahresende in Kraft tritt, wurde bereits vor fünf Jahren angekündigt. Vor zwei Jahren verabschiedete der Landtag das Gesetz.

Nach Auskunft von Verbandschef Riecke wurden häufig moderne Funkwarnmelder installiert. Der Vorteil: Sie können auch von außerhalb der Wohnung gewartet werden.

Die Frage, ob im Brandfall bei Nichtinstallation eines Rauchmelders der Versicherungsschutz entfällt, lässt sich nicht eindeutig beantworten. Karsten Freitag von den Öffentlichen Versicherungen Sachsen-Anhalt (Ösa) glaubt das nicht, denn: „Rauchmelder sollen zum Schutz der Bewohner eingebaut werden. Bei der Hausrat- und Gebäudeversicherung geht es um den Schutz vor Sachschäden. Deshalb bleibt der Versicherungsschutz auch bei Verstoß gegen die Rauchmelderpflicht bestehen.“

Eine Kontrolle der Installation wird nicht stattfinden. „Das würde unsere Möglichkeiten überfordern“, sagt Erich Wasserthal, stellvertretender Vorsitzender des Landesfeuerwehrverbandes.