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Volksstimme-Telefonforum Frisch Vermählte sollten ihre Versicherungen prüfen

03.09.2008, 05:00

Auskunft zu Versicherungen gaben gestern am Volksstimme-Telefon Erwin Bohrt und Olaf Dehmel vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft. Hier eine Auswahl von Fragen und Antworten.

Frage: Gibt es private Versicherungen, die man auch als Rentner behalten sollte?

Antwort: Da die Familiensituationen sehr unterschiedlich ist, lässt sich das schwer beantworten, aber einige grundsätzliche Aussagen sind möglich. Solange Sie ein Auto besitzen, muss das haftpfl ichtversichert sein. Unbedingt empfehlenswert ist zudem eine Privathaftpflicht, die es mittlerweile auch als preiswerte Variante für Senioren gibt. Diese Versicherung kümmert sich um Schadenersatz, wenn Sie aus Versehen jemanden verletzten oder fremdes Eigentum beschädigen.

Wenn Sie ein Haus haben, sollte das unbedingt mit einer Wohngebäudeversicherung geschützt werden, im Idealfall ergänzt durch eine Elementarschadenpolice. Da Sie sich bestimmt im Laufe Ihres Lebens gut eingerichtet haben, sollte auch Ihr Wohnungsinventar versichert bleiben.

Wenn Sie finanziellen Spielraum haben, sollten Sie auch Ihre private Unfallversicherung behalten. Vor allem ältere Menschen sind gerade im häuslichen Umfeld von Unfällen betroffen. Von der gesetzlichen Unfallversicherung können Sie keine Hilfe erwarten. Hier sollten Sie sich beraten lassen, auch zu speziellen Senioren-Policen, welche die Organisation und Bezahlung von Hilfsdiensten nach einem Unfall versichern.

Frage: Im Kaufhaus wurde mir mein gerade am Automaten abgehobenes Geld aus der Tasche gestohlen, immerhin 1000 Euro. Bekomme ich das von meiner Hausratversicherung zurück?

Antwort: Nein, für solche Fälle gibt es keine Versicherungen. Bargeld ist in gewissem Umfang über die Hausratversicherung geschützt, wenn es bei einem Einbruchdiebstahl beispielsweise aus ihrem Tresor gestohlen wird. Handtaschendiebstahl zählt zum allgemeinen Lebensrisiko. Solche Delikte sind Sache der Strafverfolgungsbehörden.

Frage: Brauche ich als Rentner noch eine Verkehrsrechtsschutzversicherung?

Antwort: Solange Sie noch Auto fahren, ist das tatsächlich sinnvoll. Mit deren Hilfe können Sie Ihre Ansprüche durchsetzen, wenn Sie beispielsweise bei einem Verkehrsunfall verletzt werden, die Schuldfrage aber strittig ist. Damit sind Sie nicht nur geschützt, wenn Sie mit dem Auto unterwegs sind, sondern auch als Radler oder als Fußgänger.

Frage: Meine Tochter geht jetzt für ein halbes Jahr nach England. Gilt die private Unfallversicherung, die noch über uns läuft, auch dort?

Antwort: Ja, private Unfallversicherungen gelten in der Regel weltweit und rund um die Uhr. Übrigens auch die Privathaftpfl ichtversicherung.

Frage : Ich habe für meine beiden Kinder zu Beginn ihrer Ausbildung je eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Jetzt haben Sie die Ausbildung beendet. Sollten sie die Versicherung weiterführen?

Antwort: Ja, unbedingt. Diese Versicherung ist für Erwerbstätige eine der wichtigsten Policen. Natürlich muss die Versicherung über den nun erlernten Beruf informiert werden, so dass die ursprüngliche Erwerbsunfähigkeits- in eine "richtige" Berufsunfähigkeitsversicherung für den erlernten Beruf umgewandelt werden kann.

Hier sollten Sie prüfen, ob die Verträge Ansprüchen weiterhin entsprechen. So sollte es vertraglich möglich sein, dass die Versicherungssumme zu bestimmten Ereignissen – wie der Hochzeit, die Geburt eines Kindes, Einkommensveränderungen oder Hausbau – ohne erneute Gesundheitsprüfung im Laufe des Lebens erhöht werden kann. Das nennt sich Lebensphasenmodell. Auch eine Verweisklausel sollte die Police nicht enthalten, also die Möglichkeit, den Betroffenen bei Berufsunfähigkeit auf einen völlig anderen Job zu orientieren, und statt einer Rente beispielsweise nur die Umschulung zu bezahlen.

Frage: Lohnt es, bei der Wohngebäudeversicherung eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren?

Antwort: Das kann schon sinnvoll sein. Sie sichern das wirklich existenzielle Risiko, also den Groß- oder Totalschaden ab und übernehmen die Kosten für kleinere Schäden selbst. Natürlich sollte das eine Summe sein, die sie im Fall der Fälle problemlos verkraften können. Durch die Selbstbeteiligung können Sie den Beitrag für die Versicherung reduzieren.

Frage: Ich (59) bin arbeitslos und kann meine Lebensversicherung nicht mehr bezahlen. Die läuft seit 1991. Sollte ich sie kündigen oder nicht?

Antwort: Wenn es irgendwie geht, sollten Sie Ihre Altersvorsorge nicht antasten, zumal die ja in wenigen Jahren ausläuft und ausgezahlt wird. Für die Zeit der Arbeitslosigkeit bekommen Sie nur wenige Punkte auf Ihr Rentenkonto, so dass Sie die Auszahlung der Lebensversicherung zur Aufstockung der gesetzlichen Rente gut brauchen können.

Zum anderen würden Sie mit einer Kündigung Geld verlieren – gerade zum Ende der Laufzeit erfolgen die hohen Schlussausschüttungen. Der Hinterbliebenenschutz, der in der Lebensversicherung enthalten ist, ginge mit der Kündigung auch verloren.

Sie sollten mit der Versicherung reden: Eine Stundung der Beiträge ist möglich, wenn die Durststrecke absehbar ist.

Die andere Variante ist eine Beitragsfreistellung. Die Versicherungssumme wird dadurch zwar etwas niedriger. Aber damit brauchen Sie keine Beiträge mehr zu zahlen, behalten aber zum einen den Hinterbliebenenschutz und zum anderen die Ansprüche auf die Versicherungssumme samt Garantiekapital und Überschussbeteiligung am Ende der Laufzeit.

Frage: Mein Sohn beginnt seine Lehre in einer anderen Stadt, wohnt dort die Woche über in einer WG. Sind seine Sachen über unsere Hausratversicherung weiterhin versichert?

Antwort: In der Regel ja. Schauen Sie in Ihren Vertrag, dort ist der Passus "Außenversicherung" zu finden. Wenn Ihr Sohn zeitweise aushäusig wohnt, ist über diese Außenversicherung sein Eigentum weiterversichert. Wenn auch in begrenztem Umfang – das können beispielsweise 10 Prozent Versicherungssumme Ihres Hausrats sein. Wenn Sie Ihr Wohnungsinventar für 40 000 Euro versichert haben, ist das Eigentum Ihres Sohnes mit 4000 Euro versichert. In der Regel ist das ausreichend.

Frage: Wir sind frisch verheiratet und werden demnächst in eine größere Wohnung ziehen. Müssen wir bei unseren Versicherungen etwas ändern?

Antwort: Ja. Wenn Sie jeder eine Single-Privathaftpflicht haben, sollten Sie einen der Verträge in eine Familienpolice umwandeln lassen und den anderen Vertrag kündigen. Für Ihre neue Wohnung brauchen Sie ebenfalls eine neue Versicherung, deren Versicherungssumme der neuen Wohnungsgröße entspricht. Bei einer pauschalen Summe von beispielsweise 650 Euro pro Quadratmeter bekommen bei einem Schaden die volle Entschädigung.

Wenn Sie bereits private Lebens- oder Rentenversicherungen haben, sollten Sie die Bezugsberechtigung für den Fall des Ablebens überprüfen und sich gegebenenfalls gegenseitig eintragen lassen. Eine Änderung kann auch bei der Autoversicherung nötig sein: Bekommen Sie bisher einen Rabatt als Alleinfahrer und nutzen jetzt das Auto gemeinsam, muss diese Änderung der Versicherung mitgeteilt werden. Am besten, Sie machen eine Bestandsaufnahme, vergleichen die Leistungen der Verträge, die Sie haben, und machen dann einen oder mehrere Beratungstermine.

Frage: Wir überlegen, uns ein sehr schön gelegenes und preiswertes Haus an der Elbe zu kaufen. Bekommen wir dafür auch eine Wohngebäudeversicherung?

Antwort: Eine normale bekommen Sie sicherlich. Damit sind Sie gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm ab Stärke acht sowie Hagel abgesichert. Problematisch kann es werden, wenn Sie eine zusätzliche Versicherung gegen Elementarschäden bekommen wollen. Hier sind auch Folgen von Überschwemmungen mit versichert. Die Versicherung prüft anhand der Schadenstatistik, ob das Haus versicherbar ist. Wenn nicht – das ist nur in ganz wenigen Gegenden, aber eben auch in Elblagen möglich – sollten Sie sich den Hauskauf genau überlegen. Denn dann gehen Sie ein schwer kalkulierbares Risiko ein. Klären Sie das am besten, bevor Sie mit dem Eigentümer über den Kauf verhandeln.

Frage: Meine Tochter (21) ist jetzt mit ihrer Ausbildung fertig. Kann sie danach noch über mich in der Privathaftpflicht versichert bleiben? Wenn nicht, was kostet eine solche Police für eine Einzelperson?

Antwort: Nach Ende der Ausbildung endet die Mitversicherung über die Familienpolice. Einige Versicherer bieten allerdings an, dass bei Arbeitslosigkeit nach Ende der Ausbildung der Versicherungsschutz noch ein Jahr weiter bestehen kann. Eine Police für Einzelpersonen kostet um die 60 Euro im Jahr.

Frage: Bekommt man nach einem Arbeitsunfall außer den Leistungen der gesetzlichen auch Geld von der privaten Unfallersicherung?

Antwort: Ja, die Zahlungen der privaten Unfallversicherung gibt es zusätzlich. Sie werden also nicht verrechnet.