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Landgericht München Flixbus durfte keine Paypal-Gebühren erheben

Welche Bezahloptionen müssen kostenfrei sein? Diese Frage stellt sich nicht nur beim Online-Shopping, sondern manchmal auch beim Reisen. Flixbus etwa verlangte für das Bezahlen mit Paypal eine Gebühr. War das rechtens?

13.12.2018, 14:48
Flixbus verlangte in der Vergangenheit für das Bezahlen mit Paypal eine Gebühr. Das Landgericht München bewertet diese Praxis als unrechtmäßig. Foto: Arne Dedert
Flixbus verlangte in der Vergangenheit für das Bezahlen mit Paypal eine Gebühr. Das Landgericht München bewertet diese Praxis als unrechtmäßig. Foto: Arne Dedert dpa

München (dpa) - Das Fernbusunternehmen Flixbus darf bei Onlinebuchungen aus Sicht des Münchner Landgerichts keine Extragebühr für das Bezahlen mit Paypal verlangen. Ansonsten droht ihm ein Bußgeld in Höhe von 250.000 Euro, wie aus dem Urteil des Gerichts hervorgeht.

Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale in Frankfurt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Az.: 17 HK O 7439/18). Paypal ist ein börsennotierter Online-Bezahldienst, bei dem die Kunden ihre Bankkonten hinterlegen und über den Transaktionen abgewickelt werden können.

Flixbus bietet seinen Kunden die Möglichkeit, Buchungen mit diesem Dienst zu bezahlen und hatte dafür eine Gebühr erhoben, deren Höhe vom Fahrpreis abhing. Flixbus betonte auf Anfrage, dass inzwischen sämtliche angebotene Bezahloptionen kostenfrei sind.

Hintergrund des Falls ist ein Gesetz, mit dem die Bundesregierung
seit Mitte Januar eine EU-Richtlinie umgesetzt hat. Das Gesetz
verbietet Gebühren auf Online-Überweisungen im sogenannten
Sepa-Zahlungsraum, mit dem bargeldlose Zahlungen vereinheitlicht
werden sollen. Händler schließen für solche Optionen in der Regel
Verträge mit Dienstleistern ab, die die Transaktionen dann
durchführen und die auch die Kreditwürdigkeit der Kunden prüfen. Das
Gesetz schob der Praxis einen Riegel vor, die dafür anfallenden
Kosten einfach auf die Kunden abzuwälzen.

Seither sind vor allem Gebühren für die Zahloptionen mit Kreditkarten
wie Visa oder Mastercard verboten, also "für die Nutzung einer
Sepa-Basislastschrift, einer Sepa-Firmenlastschrift, einer
Sepa-Überweisung oder einer Zahlungskarte", wie es im Gesetz heißt.
Bislang wurde das so ausgelegt, dass Paypal nicht unter das Verbot
fällt.

Flixbus hatte deshalb argumentiert, dass es sich bei der Zahlungsart
mit Paypal nicht um eine Sepa-Überweisung oder eine Sepa-Lastschrift
im Sinne des gesetzlichen Verbots handele. "Es erfolge Zahlung von
Paypal-Konto zu Paypal-Konto", gibt das Gericht das Argument wieder.
Firmensprecherin Sabrina Winter wies zudem auf eine
Beschlussempfehlung des Gesetzgebers hin. Darin nennt er Paypal
explizit als Ausnahme, auf die man das Verbot nicht ausweiten wolle.

Doch der Vorsitzende Richter am Münchner Landgericht sah das anders.
Letztlich werde bei Paypal bei einer "Vielzahl der Transaktionen
entweder eine Sepa-Überweisung oder eine Sepa-Lastschrift" verwendet,
oder eben eine Kreditkarte. Das Gesetz gelte damit auch für
Paypal. Flixbus darf daher die Kosten, die dem Unternehmen durch die
Bezahloption entstehen, nicht an die Kunden weiterreichen.

Mit der gleichen Begründung verbietet das Gericht dem
Fernbusunternehmen auch Gebühren auf die Bezahloption
"Sofortüberweisung", für das Flixbus ebenfalls mit einem
Dienstleister zusammenarbeitet. Flixbus selbst betonte auf Anfrage,
inzwischen auf keine seiner Online-Bezahloptionen Gebühren zu
erheben. Deren Höhe sei stets vom Ticketpreis abhängig gewesen.

Flixbus will nun prüfen, ob das Unternehmen in Berufung geht. Darüber
hinaus wollte ein Sprecher das Urteil nicht kommentieren. Zumindest
vorläufig kann sich der Käufer aber weiter auf die kostenfreie
Bezahl-Option Payal einstellen.

In Deutschland bieten neben Flixbus und vielen anderen auch die
Lufthansa und die Deutsche Bahn ihren Kunden an, per Paypal zu
bezahlen. Gebühren fallen dort ebenfalls keine mehr an. Die Bahn hat
diese nach eigener Aussage im August abgeschafft.

AGB Paypal