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Tarifkonflikt Lufthansa streicht 1300 Flüge wegen Flugbegleiter-Streiks

Passagiere von Lufthansa müssen sich wegen der angekündigten Streiks der Flugbegleiter auf Flugausfälle einstellen.

03.11.2019, 23:01

Frankfurt/Main (dpa) - Die Lufthansa hat wegen des ab Donnerstag angekündigten 48-Stunden-Streiks der Flugbegleiter 1300 Flüge gestrichen.

In dem am Mittwoch veröffentlichten Sonderflugplan fallen am Donnerstag 700 und am Freitag 600 von jeweils rund 3000 Verbindungen der gesamten Lufthansa-Gruppe aus, wie das Unternehmen mitteilte.

In der Grundzahl sind auch zahlreiche Flüge nicht bestreikter Unternehmen wie Swiss, Austrian, Edelweiss oder Brussels Airlines enthalten. Die Gewerkschaft Ufo hatte sich vorbehalten, den Streik bei der Lufthansa-Kernmarke auch noch auf weitere Flugbetriebe auszuweiten. Den Kunden hat Lufthansa bereits umfangreiche und kostenfreie Umbuchungsmöglichkeiten angeboten.

Zuvor hatte die Lufthansa vor dem Arbeitsgericht Frankfurt eine juristische Niederlage erlitten, kündigte aber unmittelbar danach an, beim Landesarbeitsgericht in die Berufung zu gehen.

Zuvor hatte das Arbeitsgericht Frankfurt in erster Instanz den Eilantrag des Unternehmens gegen den Streik abgelehnt. Nach kursorischer Einschätzung seien die Tarifverträge korrekt gekündigt worden und der Streikbeschluss gültig, erklärte die Vorsitzende Richterin.

Angriffe der Lufthansa-Anwälte gegen die kurzfristig geänderte Arbeitskampfordnung der Gewerkschaft lehnte die Richterin ab. Hier handele es sich um interne Regelungen der Ufo ohne Außenwirkung. Es gebe auch keine offenkundigen Zweifel an der Tariffähigkeit, die das Bundesarbeitsgericht der Ufo zuletzt in einem Urteil von 2014 bestätigt habe.

Der Gewerkschafts-Vizevorsitzende Daniel Flohr sagte die Teilnahme an dem für Mittwochabend angesetzten Krisengespräch mit Lufthansa-Chef Carsten Spohr ab, da man mit der Berufung beschäftigt sei. Er schätze das Gespräch, an dem auch Vertreter der Verdi und der in Gründung befindlichen Cabin Union teilnehmen sollten, ohnehin als "PR-Coup" des Lufthansa-Chefs ein. Eine Lösung der Probleme sei dort nicht zu erwarten.

In der Gerichtsverhandlung hatte Lufthansa der Gewerkschaft noch sofortige Vorverhandlungen zu tariflichen Themen angeboten, die aber erst mit dem neu zu wählenden Ufo-Vorstand ab dem 15.2.2020 finalisiert werden könnten. Den jetzigen Vorstand lehne man weiterhin als nicht vertretungsberechtigt ab, erklärte der Lufthansa-Anwalt. Ufo verlangte hingegen sofortige Tarifverhandlungen auf Augenhöhe mit dem aktuellen Vorstand.

Als letzte Möglichkeit zur Verhinderung des Streiks könnte Lufthansa auch eine Schlichtung verlangen, was aber letztlich auf eine Anerkennung des Ufo-Vorstands hinausliefe. Die Gewerkschaft würde dies befürworten, sagte ihr Sprecher Nicoley Baublies der Deutschen Presse-Agentur.

Ufo fordert für die rund 21.000 Lufthansa-Flugbegleiter höhere Spesen und Zulagen sowie besseren Zugang für Saisonkräfte in reguläre Anstellungsverhältnisse. In dem gesamten Tarifkonflikt geht es aber hauptsächlich um die vom Konzern aufgeworfene Frage, ob Ufo überhaupt noch Tarifverträge für das Kabinenpersonal durchsetzen kann. Zumindest angedroht ist zudem die Ausweitung auf vier weitere deutsche Flugbetriebe des Konzerns inklusive der Eurowings. Für diese Flugbetriebe gibt es jeweils separate Tarifforderungen.

Rechte von Betroffenen:

Muss ich selbst einen Ersatzflug suchen?

Nein. Alle betroffenen Passagiere sollten bis zum Mittwochabend auf andere Flüge umgebucht werden, heißt es auf der Webseite der Fluggesellschaft. Das ist kostenlos. Reisende sollten sich online über den Status ihres Fluges informieren. Passagiere haben laut EU-Recht einen Anspruch auf eine Umbuchung.

Was ist, wenn ich trotzdem dem Streik ausweichen möchte?

Lufthansa bietet kostenlose Umbuchungen für Passagiere, die einen anderen Reisetermin vorziehen. Das gelte für Flüge von oder nach Frankfurt oder München mit Abflug am 7. oder 8. November. Das Ticket muss vor dem 4. November ausgestellt worden sein. Der alternative Flug muss spätestens am 15. November starten. Auf innerdeutschen Flügen können Lufthansa-Kunden sich ihr Ticket kostenlos in eine Fahrkarte der Deutschen Bahn umtauschen lassen.

Welche Regeln gelten für Pauschalurlauber?

Bei Pauschalreisen gilt: Der Reiseveranstalter muss sich um eine alternative Beförderung kümmern. Ab einer Verspätung von mehr als vier Stunden am Ankunftsort können Urlauber ihren Reisepreis nachträglich anteilig mindern. Verkürzt sich ein ohnehin kurzer Urlaub durch die Streikmaßnahmen erheblich, kann der Gast die Reise auch beim Anbieter stornieren. Er bekommt dann den Reisepreis zurück.

Steht Betroffenen eine Entschädigung zu?

Der Bundesgerichtshof (BGH) befand 2012, dass ein Pilotenstreik ein außergewöhnlicher Umstand ist. Die Folge: Die von Verspätungen und Annullierungen betroffenen Passagiere bekamen keine Entschädigung (Az.: X ZR 138/11; X ZR 146/11). Jedoch muss die Fluggesellschaft alles in ihrer Macht Stehende unternehmen, um die Folgen des Ausstands zu minimieren.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass sich eine Fluggesellschaft bei einem wilden Streik nicht ohne weiteres auf außergewöhnliche Umstände berufen kann (Az.: X ZR 111/17). Bislang ist dieses Urteil jedoch nicht unbedingt auf reguläre Streiks übertragbar - das muss der EuGH noch klären.

Die Lufthansa schreibt selbst mit Bezug auf die BGH-Rechtssprechung, dass keine Entschädigungen gezahlt werden.