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DDR Der Zwangsarbeiter- und Bauernstaat

Eine neue Ausstellung im Landtag zeigt erstmals, wie wichtig Häftlinge als Zwangsarbeiter für die DDR-Wirtschaften waren.

Von Andreas Stein 12.11.2015, 00:01

Magdeburg l Als Marion S., geboren 1959, ihre Ausbildung an einer Fachschule abbrach, wurde sie wegen „Arbeitsbummelei“ verurteilt. Sie kam ins Haftlager Dessau-Wolfen und erinnert sich: „Wir fertigten Tonbandkassetten für BASF, TDK und Fuji. Die Normen lagen 25 Prozent über denen der zivilen Arbeiter. Mir wurde verboten, außerhalb der Pausen die Toilette zu benutzen. Als ich einen Toilettengang einforderte, wurde ich wegen Arbeitsverweigerung in einen Schrank gesperrt und anschließend 18 Tage im Arrest angekettet.“

Siegfried K., wegen der Beteiligung am Volksaufstand vom 17. Juni 1953 verhaftet, kam ins Haftarbeitslager Volkstedt und wurde im Drei-Schicht-System im Kupferbergbau unter Tage eingesetzt. „Es gab keine ärztliche Untersuchung auf Tauglichkeit für den Bergbau, keine Ausbildung oder Belehrung“, erinnert sich K. Er musste in einem 80 Zentimeter hohen Raum liegend oder kniend das Kupfererz in den Stollen transportieren. „Getränke oder Verpflegung gab es unter Tage nicht. Sie wurden nur im Haftarbeitslager ausgegeben. Knapp ein Jahr der Schufterei unter Tage haben ausgereicht, mir lebenslange Schäden zuzufügen“, schreibt K.

Die Lebensläufe der Zeitzeugen Marion S. und Siegfried K., nachlesbar seit Mittwoch im Landtag in der neuen Ausstellung „Hammer – Zirkel – Stacheldraht“, sind nur zwei unter vielen. Insgesamt durchliefen etwa 500 000 Menschen zwischen 1945 und 1990 die Zuchthäuser, Gefängnisse, Haftarbeitslager und Arbeitserziehungskommandos in der DDR. Etwa 200 000 von ihnen waren politische Häftlinge, schätzt der Forscher Christian Sachse, der die Häftlingsarbeit in der DDR erforscht hat und Autor der Ausstellung ist.

Das Thema ist nur wenig bekannt, die Aktenlage schwierig. Es gibt kaum Bilder, selten Dokumente. „Häftlinge mussten sich verpflichten, nicht darüber zu berichten“, erzählt Roland J. Lange, Zeitzeuge und stellvertretender Vorsitzender der Union der Opferverbände kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG), die Sachse mit den Forschungen beauftragt hat.

„Zwangsarbeit gehörte zu den Kennzeichen der DDR-Diktatur“, sagt Birgit Neumann-Becker, Landesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR. Jeder Bürger sei zur Arbeit verpflichtet gewesen und konnte bei Verweigerung mit Haft bestraft werden – teilweise ohne konkretes Strafmaß, so Neumann-Becker. Erste Lager für Strafgefangene, die nach sowjetischem Vorbild systematisch an die Produktion von Betrieben angeschlossen waren, entstanden vermutlich schon 1948 und unterstanden erst der Polizei, dann der Justiz und ab 1951 dem DDR-Innenministerium. Nun wurde Häftlingsarbeit systematisch in die Produktion der DDR-Betriebe eingebunden. Das ging so weit, dass Betriebe komplette Teile in die Gefängnisse verlagerten. Schließlich lag die Wertschöpfung der Häftlinge auf dem gleichen Wert wie bei zivilen Arbeitern – bei dreimal so hoher Unfallquote. Ab den 1970er Jahren wurden in die Fünf-Jahres-Pläne im Voraus konkrete Häftlingszahlen eingeplant. Die Häftlingsquote stieg 1974 auf einen Spitzenwert von 374 je 100 000 Einwohner (siehe auch die Karte). Als das Zentralkommitee der SED ankündigte, die Häftlingszahlen zu reduzieren, hagelte es Proteste der Kombinatsleiter.

Kein Wunder, denn die Häftlinge waren ideale Arbeitskräfte: Immer und überall verfügbar, beliebig mit erhöhten Normen, Sonderschichten und gesundheitsgefährdenden Arbeiten in giftiger Umgebung oder an veralteten Maschinen konfrontierbar, eine Kündigung war ausgeschlossen. Dazu kamen für politische Häftlinge drakonische Strafen, Nahrungs- und Schlafentzug, kein Zugang zu Ärzten, Schläge und Isolationshaft. Ein Drittel der Häftlinge lebe infolge von Zwangsarbeit bis heute mit andauernden körperlichen, psychischen und psychosozialen Folgen, schätzt Christian Sachse. Eine Entschädigung, um die sich die UOKG bemüht, gibt es bis heute nicht.

Die Ausstellung ist noch bis zum 23. November werktags 8-18 Uhr im Landtag zu sehen, der Eintritt ist frei. Nächste Station ist dann die Gedenkstätte Moritzplatz in Magdeburg.