1. Startseite
  2. >
  3. Sachsen-Anhalt
  4. >
  5. Stendaler müssen Wahl wiederholen

Urteil Stendaler müssen Wahl wiederholen

Die Kandidatenaufstellung für die FDP-Liste war nicht geheim. Nächster Urnengang für die Stadtratswahl ist wohl Ende des Jahres.

20.04.2016, 23:01

Stendal/Magdeburg l Voraussichtlich Ende des Jahres wird in Stendal die Wahl zum Stadtrat wiederholt – und das zum zweiten Mal. Die erste Wahl war wegen der Briefwahlfälschung ungültig. Beim zweiten Anlauf gab es Unregelmäßigkeiten bei der FDP.

Handschriftlich ausgefüllte Wahlzettel, keine Wahlkabinen oder Sichtblenden und nur wenig Abstand zwischen den Sitzplätzen der 13 anwesenden Parteimitglieder – die Nominierungsveranstaltung der FDP am 9.  April 2015 ist nach Auffassung des Magdeburger Verwaltungsgerichtes „nicht in geheimer Abstimmung erfolgt“. Das Gericht hält die Verfehlung für so schwerwiegend, dass eine einwandfreie Wahl nicht mehr garantiert gewesen sei. Richter Uwe Haack erläuterte bei der mündlichen Verhandlung am Mittwoch die Messlatte: „Geheim bedeutet, dass man unbeeinflusst abstimmen kann. Bei objektiver Betrachtung muss man sich unbeobachtet fühlen.“

Gegen die Gültigkeit der Wahl hatte der Stendaler Tom Klein geklagt. Als damaliges AfD-Mitglied hatte er selbst für den Stadtrat kandidiert. Sein Vorwurf, dass die Kandidatenaufstellung bei den Liberalen nicht geheim gewesen sei, war indes eher ein Randaspekt seiner Klage. Klein hatte vielmehr darauf abgezielt, dass die Freidemokraten an dem Aprilabend 18 Kandidaten gewählt, aber per eidesstattlicher Erklärung von drei Parteimitgliedern 19 beim Stadtwahlleiter eingereicht hatten. Für deren falsche eidesstattliche Erklärungen habe er „kein Verständnis“, sagte der Richter. Dass der Wahlausschuss dann die ersten 17 Kandidaten in der wirklich gewählten Reihenfolge zur Wahl zugelassen habe, entspreche aber den Möglichkeiten, die das Kommunalwahlgesetz des Landes einräume.

Diese Listen-Manipulation bei der FDP hatte damals für Schlagzeilen gesorgt. Etliche Stadträte äußerten daraufhin schon die Befürchtung, dass die Wahl erfolgreich angefochten werden könne. Dabei leidet die Stadtpolitik immer noch unter der Fälschung von mehr als 1000 Briefwahlstimmen beim regulären Wahltermin am 25. Mai 2014. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft stehen hier unmittelbar vor dem Abschluss.

Stendals Rechtsamtsleiter Rüdiger Hell sagte gestern in seiner Schlussbemerkung: „Wenn wir in dieser Schärfe vorgehen, müssen wir fast jede Wahl wiederholen.“ Richter Uwe Haack wollte dies jedoch nicht gelten lassen und mahnte vielmehr ein „größeres Problembewusstsein“ an.

Stendals FDP-Kreischef und Landes-Vize Marcus Faber war direkt im Anschluss sichtlich konsterniert und kommentierte das Urteil als „lächerlich“. Tom Klein sieht dagegen die Stendaler Parteien „jetzt in der Pflicht, ihre Kandidaten ordnungsgemäß aufzustellen, damit die jetzt anstehende Wahlwiederholung auch die letzte bleibt“.