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Ärztekammer Pflichtexamen für ausländische Ärzte?

Sachsen-Anhalts Ärztekammer fordert, das dritte Staatsexamen als Standard-Zusatzprüfung für Mediziner aus Nicht-EU-Staaten einzuführen.

Von Alexander Walter 07.05.2019, 01:01

Magdeburg l Schon mit 300 Euro ist man dabei. So viel wird derzeit auf einem Internet-Portal für einen gefälschten medizinischen Abschluss der ukrainischen Universität Odessa verlangt. Die Ärztekammer Sachsen-Anhalt hat es ausprobiert: Der Kauf wäre auch in anderen Staaten möglich, sagte Präsidentin Simone Heinemann-Meerz.

Tatsächliche Betrugsfälle sind zwar nicht bekannt. Die Ärztekammer will es aber gar nicht erst soweit kommen lassen: Für Mediziner aus Staaten außerhalb der EU fordert sie jetzt per Beschluss eine bundesweit einheitliche Zusatzprüfung, die deutsche Standards sichert: „Zum Schutz unserer Patienten müssen wir dafür sorgen, dass Ärzte, die nicht aus EU-Staaten stammen, zumindest das dritte Staatsexamen ablegen“, sagte Heinemann-Meerz.

Die Forderung fällt in eine Zeit steigender Zahlen ausländischer Mediziner im Land: Nach Angaben der Ärztekammer arbeiten derzeit knapp 800 Ärzte aus 75 Drittstaaten in Sachsen-Anhalt.

Bei insgesamt 9400 Medizinern entspricht das einem Anteil von acht Prozent, in Krankenhäusern gar knapp 13 Prozent. Ärzte aus Syrien, der Ukraine, Russland, Ägypten und Indien stellen dabei die größten Gruppen. Wollen Mediziner aus dem Ausland in Sachsen-Anhalt praktizieren, müssen auch EU-Staatler seit 2016 mindestens eine Sprachprüfung absolvieren. 2018 fiel rund ein Drittel durch, sagt der für die Prüfung zuständige Oberarzt Dietrich Stoevesandt. Den Test, den die Uni Halle organisiert, durchlaufen jährlich 250 Mediziner. Wer EU-Bürger ist und die Prüfung besteht, erhält die Approbation.

Bei Ärzten aus Drittstaaten prüft das Landesverwaltungsamt zusätzlich die Qualifikation auf Grundlage vorhandener Zeugnisse. Liegt sie unterhalb des deutschen Niveaus ist die sogenannte Kenntnisprüfung Pflicht. Sie entspricht dem dritten deutschen Staatsexamen. Von den rund 50 Prüflingen 2018 bestand nur jeder Zweite. Die Ärztekammer will nun, dass alle Drittstaatler unabhängig von ihren Zeugnissen auch diese Prüfung durchlaufen. „Das Vertrauen auf Echtheit, Inhalt und korrekte Übersetzung von Zeugnissen birgt die Gefahr, dass Defizite verborgen bleiben“, sagte Kammerpräsidentin Heinemann-Meerz.

Soll die Reform tatsächlich kommen, müsste die Bundesgesetzgebung geändert werden. Die AfD hatte die Landesregierung bereits im Herbst aufgefordert, das Staatsexamen als Standard einzuführen, war mit ihrem Antrag aber gescheitert.

Stattdessen beauftragte das Parlament die Landesregierung damit, den Bund den Test als Standard für Drittstaatler zumindest prüfen zu lassen.

Ein halbes Jahr später hat sich wenig bewegt: Auf Anfrage teilte das zuständige Bundesgesundheitsministerium mit: Eine Änderung der Vorgaben sei nicht geplant. Mit den vorhandenen Regeln werde eine einheitliche Qualifizierung von Ärzten sichergestellt und dem Schutz der Patienten Rechnung getragen.

SPD und Grüne sehen mit der Forderung der Ärztekammer keinen neuen Sachstand. Die CDU unterstützt derweil den Vorstoß: „Die Bedenken, sind sehr ernst zu nehmen“, sagt CDU-Sozialpolitiker Tobias Krull. Die Bürger hätten Anspruch darauf, dass sich diejenige Person, die sich als Arzt bezeichnet, auch über die entsprechenden Kompetenzen verfügt.

Die Linke sieht bei den Regeln selbst keinen Reformbedarf, wohl aber bei den Verfahrensabläufen. Tatsächlich erfolgt die Anerkennung mit Kenntnisprüfung in Sachsen-Anhalt vergleichsweise reibungslos: Während das Verfahren in Brandenburg anderthalb bis zwei Jahre dauert, in Rheinland-Pfalz sogar vier, sind es hierzulande im Schnitt nur sieben Monate.

Die Uni Halle rechnet für 2019 derweil mit rund 100 Kenntnisprüfungen für Ärzte aus Drittstaaten. „Das wären doppelt so viele wie 2018 und ein neuer Höchststand“, sagt Oberarzt Stoevesandt.

Auch er hält das dritte Examen als Standard für sinnvoll: „Allein mit der Prüfung von Zeugnissen lässt sich im Zweifel kaum sicherstellen, dass Kenntnisse tatsächlich in ausreichender Weise erworben wurden.“

Unseren Kommentar zum Thema finden Sie hier.