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Anordnung Robenpflicht trotz Hitzwelle im Gericht

Sachsen-Anhalts Richter und Staatsanwälte müssen trotz hoher Temperaturen bei Prozessen ihre Amtstracht tragen. Aber es gibt Ausnahmen.

06.08.2018, 09:45

Magdeburg/Berlin (dpa) l Im Gericht geht es in diesen Tagen besonders heiß her: Denn allen Temperaturen zum Trotz herrscht Robenpflicht – eigentlich. Heißt: Über Anzug, Kostüm oder Kleid kommt die schwarze Amtstracht. Geregelt ist dies im Land in einer entsprechenden Anordnung. "Berufs- und Handelsrichter sind ebenso wie die Protokollführer zum Tragen der Amtstracht verpflichtet. Auch für Rechtsanwälte ist, außer in Zivilsachen vor dem Amtsgericht, die Robe ein Muss", erklärt der Sprecher des Justizministeriums, Detlef Thiel, in Magdeburg. Staatsanwälte ohne Robe gelten sowieso als No-Go. Schöffen tragen diese als ehrenamtliche Richter indes nicht.

Für Rechtsanwälte regelt die Berufsordnung (BORA) das Tragen der Amtstracht, sagt Frank Johnigk von der Bundesanwaltskammer in Berlin. Die schwarze Robe sei in Sachsen-Anhalt in allen mündlichen Verhandlung oder Hauptverhandlungen sowie bei der Verkündung einer Entscheidung – zum Beispiel eines Urteils – zu tragen, erklärte der Ministeriumssprecher.

Und was trägt Mann oder Frau darunter? "Richter müssen ein weißes Hemd, einen weißen "Langbinder" oder "Querbinder" tragen, also Krawatte oder Fliege", erklärt Wolfgang Ehm, Sprecher des Landgericht Halle. Für Richterinnen sei eine weiße Bluse, eine weiße Schleife oder ein weißer Schal unter der Robe Pflicht. Rechtsanwälte haben es da offenbar etwas einfacher. "Es gibt keine Vorschrift für darunter", sagt Johnigk.

Und wie sieht es etwa mit kurzen Hosen, Flip-Flops oder gar Barfußläufern unter der Robe aus? "Kurze Hosen oder bloße Füße sind in der Regel kaum angemessen. Im Einzelfall muss auch hier der Richter entscheiden", sagte Ministeriumssprecher Thiel. "Man kann im Gerichtssaal aber auch nicht unter den Tisch gucken, ob da womöglich die Füße in einer Schüssel mit Wasser gekühlt werden", sagte der Sprecher der Bundesanwaltskammer.

"Grundsätzlich besteht Robenpflicht", sagt auch Frank Straube, Sprecher des Landgerichts in Dessau-Roßlau. Dennoch: Im Gerichtssaal hat der Richter das Sagen. Heißt: "Es liegt auch ein wenig im Ermessen des zuständigen Richters, sich selbst und andere Prozessbeteiligte zu schützen", so Straube. Denn nicht alle Verhandlungs- und Diensträume sind klimatisiert.

Mit Ausnahme von Strafverfahren sei es etwa in zivilrechtlichen Fällen durchaus möglich, dass der Richter unter bestimmten Umständen erlaube, dass keine Robe getragen werden müsse – ehe womöglich der Arzt kommen muss, weil bei der Hitze der Kreislauf schlapp macht. Dabei kommt der Beschaffenheit der Gebäude eine wesentliche Rolle zu: Dicke Mauern in alten Gerichtsgebäuden können die Wärme von Außen in der Regel abhalten und Neubauten sind meist mit Klimatechnik ausgestattet. In Betonbauten aus den 1950er und 1960er staut sich dagegen nach den Erfahrungen des Juristen Johnigk die Hitze "erbarmungslos".