Der 44 Jahre Straftäter von Brachwitz im Saalekreis ist nach einigen Stunden im Polizeigewahrsam wieder auf freiem Fuß. Ihn länger festzusetzen war aus rechtlicher Sicht nicht möglich.
Es ist nur zu verständlich, dass die Menschen des kleinen Ortes mit 900 Einwohnern ihren Unmut über diese Entscheidung äußern. Ist es doch nicht sonderlich angenehm als Eltern von Kindern und Jugendlichen Tür an Tür mit einem verurteilten Sexualstraftäter und Menschenhändler zu wohnen.
Allerdings gehört auch zur Wahrheit, dass der 44-Jährige seine sechsjährige Haftstrafe verbüßt hat. Allerdings auch, dass er unter besonderer Beobachtung – sogenannter Führungsaufsicht – steht. Und sollte der ehemalige Baden-Württemberger gegen die Auflagen, die Teil der Führungsaufsicht sind, verstoßen haben und die Weisung, Kontakt zu männlichen Kindern beziehungsweise Jugendlichen aufgenommen zu haben, in den Wind geschrieben hat, muss er erneut bestraft werden.