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Bildung Was ist neu im neuen Schulgesetz?

Der Landtag in Sachsen-Anhalt hat ein neues Schulgesetz beschlossen. Eine Neuerung: Grundschulverbünde auf dem Land.

Von Alexander Walter 20.06.2018, 18:18

Magdeburg l Der Landtag hat am Mittwoch ein neues Schulgesetz beschlossen. Bildungsminister Marco Tullner (CDU) spricht von einem „wichtigen Schritt“, die Linke von „vollständiger Enttäuschung“. Was aber ist tatsächlich neu und wem nützen die Reformen – die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Für Grundschulen, die wegen sinkender Schülerzahlen in ihrem Bestand gefährdet sind, gibt es künftig die Möglichkeit, einen „Verbund“ mit einer größeren Grundschule zu bilden.

Die kleinere Grundschule wird dabei abhängiger Standort der größeren. Sie allein muss auf wenigstens 40 Schüler kommen. Außerdem muss der kleinere Standort wenigstens zwei Lerngruppen vorweisen können. Der Unterricht kann dafür jahrgangsübergreifend in der ersten und zweiten sowie dritten und vierten Klasse gemeinsam stattfinden. Strittig war zuletzt, ob solche Verbünde nur auf dem Land zugelassen werden. Erlaubt sind sie jetzt überall – außer in größeren Städten (Ober- und Mittelzentren). Die Reform ist eine Reaktion der Politik auf die hohe Zahl von Grundschulschließungen ab 2014. Hintergrund war die Einführung einer Mindestschülerzahl von 60. 31 Schulen mussten damals noch im selben Jahr schließen.

Im Kampf gegen den Lehrermangel öffnet das Land den Vorbereitungsdienst (Referendariat) für Seiten- und Quereinsteiger. Angesprochen sind Lehrkräfte, ohne klassischen Lehramtsabschluss, aber mit einem Hochschulzeugnis etwa als Magister. Voraussetzung für die Einstellung ist, dass sich aus der Ausbildung zwei Unterrichtsfächer ableiten lassen. Die Linke kritisiert den Ansatz: Nur der geringste Teil der Bewerber könne zwei Fächer vorweisen. Wegen fehlender Perspektiven auf Gleichstellung durch Verbeamtung bleibe der Schuldienst für Einsteiger damit unattraktiv.

Die Schulen in freier Trägerschaft bekommen höhere Zuschüsse vom Land. Angehoben werden sowohl die Zuwendungen für Personal als auch die für Sachkosten. Allein für 2018 sind 4,6 Millionen Euro zusätzlich geplant, 2019 könnten es noch einmal 11,6 Millionen werden.

Hintergrund: Den Privaten stehen laut Verfassung Landeszuschüsse zu. Gutachten von Rechtsexperten hatten zuletzt allerdings nahegelegt, dass Sachsen-Anhalt viel zu wenig zahlt. Nach Angaben des Verbands der Privatschulen (VdP) entsprachen die Zuschüsse 2015 nur 58 Prozent dessen, was pro Schüler an staatliche Schulen floß. Keines der neuen Bundesländer gab laut VdP damit weniger für freie Schulen aus als Sachsen-Anhalt.

Die jetzige Lösung ist zugleich eine Übergangsregelung. Mittelfristig will das Land die Zahlungen neu festlegen. Gutachter ermitteln dafür derzeit die Schülerkosten an staatlichen und Privatschulen. Ergebnisse werden 2019 erwartet.

187 Mal schickten Jugendrichter Schüler 2017 wegen Schulschwänzen in den Jugendarrest in Halle. Die Strafe ist das letzte Mittel, wenn alle vorangehenden Maßnahmen wie Gespräche und Bußgelder scheitern. Um die Sanktion künftig seltener zu machen, nimmt das Land Eltern stärker in die Pflicht. Sie sollen Zwangsgelder zahlen, wenn sie ihrer Aufgabe nicht nachkommen, über die Schulpflicht ihrer Kinder zu wachen. Die Regelung ist ein Kompromiss der Kenia-Koalitionäre. SPD und Grüne hätten den Arrest am liebsten ganz abgeschafft, die CDU hält ihn als Ultima Ratio für unverzichtbar.

Erstmals schreibt das Land die Schulsozialarbeit ins Gesetz. Sie „ergänzt den schulischen Alltag“, heißt es in der Novelle. Vor allem die SPD hatte sich für den Passus stark gemacht. Ein Anspruch auf Finanzierung der Schulsozialarbeit durch das Land ergibt sich daraus allerdings nicht.

Derzeit arbeiten rund 400 Sozialarbeiter im Land. Zu ihren Aufgaben gehören die Vorbeugung von Schulabbruch oder die Integration. Bezahlt wird die Mehrheit vor allem aus befristeten EU-Mitteln des Programms „Schulerfolg sichern!“. Das Programm läuft in zwei Jahren aus. Wie es danach weitergeht, ist noch offen.

Mit Beginn des Schuljahres 2018/19 schafft Sachsen-Anhalt das Schulgeld für Pflegeberufe ab. Hintergrund ist eine bundesweite Reform. Um dem Fachkräftemangel in der Pflege zu begegnen, entfällt das Schulgeld ab 2020. Nach Bekanntwerden der Reform entstand in der Kenia-Koalition die Sorge, dass bis dahin kaum noch junge Leute Pfleger werden wollen, weil sie die Kostenfreiheit abwarten. Für die Reform muss das Land allerdings drauflegen: Bei einer geschätzten Förderung von 130 Euro monatlich je Schüler, entstehen allein 2018 Kosten von 1,2 Millionen Euro.