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Brandstiftung Höhere Haftstrafe wegen versuchten Mordes

Das Magdeburger Landgericht hat einen Oscherslebener zu neun Jahren Haft verurteilt, weil er das Haus seiner Ex-Freundin angezündet habe.

05.02.2019, 15:48

Magdeburg (dpa) l Wegen versuchten Mordes an seiner Ex-Partnerin und zwei Kindern sowie Brandstiftung muss ein 34-Jähriger aus Oschersleben neun statt sechs Jahre in Haft. Das Landgericht Magdeburg verschärfte am Dienstag sein Urteil vom Dezember 2017, wie ein Gerichtssprecher sagte. Der Bundesgerichtshof hatte der Revision der Staatsanwaltschaft stattgegeben und den Fall nach Magdeburg zurückverwiesen. Der BGH sah nicht nur den Vorwurf der schweren Brandstiftung, sondern auch der versuchten besonders schweren Brandstiftung als erfüllt an.

Der Mann hatte dem Gericht zufolge am 7. Juni 2017 Feuer in dem Mehrfamilienhaus in Oschersleben gelegt. Das Gebäude brannte nieder und musste abgerissen werden. Die Bewohnerin, die ehemalige Lebensgefährtin des Mannes, konnte sich mit ihren beiden kleinen Kindern nur durch einen Sprung aus dem Fenster retten. Das Paar hatte sich laut Gericht erst wenige Wochen vor der Tat getrennt. Seitdem verweigerte die Frau dem Angeklagten den Umgang mit seinen Kindern – wegen dessen Alkoholabhängigkeit.

Das Gericht hatte bereits beim ersten Urteil im Dezember 2017 die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Das neue Urteil ist noch nicht rechtskräftig.