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Bundesregierung zu Halle: Gut, dass Recht gesprochen wurde

21.12.2020, 12:22
Bernd von Jutrczenka
Bernd von Jutrczenka dpa

Berlin/Halle (dpa) - Die Bundesregierung gibt inhaltlich zum Richterspruch gegen den Attentäter auf die Synagoge von Halle keine Bewertung ab, begrüßt aber, dass ein Urteil gefallen ist. Man kommentiere Gerichtsurteile aus Respekt vor der Unabhängigkeit der Justiz grundsätzlich nicht, sagte die stellvertretende Regierungssprecherin Ulrike Demmer am Montag in Berlin. Sie fügte hinzu: "Das Attentat von Halle hat uns gezeigt, wie wichtig es ist, den Kampf gegen Antisemitismus, gegen Fremdenhass, gegen Demokratiefeindlichkeit noch entschiedener fortzusetzen, und es ist einfach gut, dass dazu heute Recht gesprochen wurde."

Der Beauftragte der Bundesregierung für Terroropfer, Edgar Franke, erklärte, der Anschlag von Halle habe tiefe Wunden hinterlassen und allen, deren Leben er verändert habe, sehr viel abverlangt. "Dem Hass des Täters müssen wir die Menschlichkeit und Solidarität unserer Gesellschaft entgegenhalten." Man stehe an der Seite der Opfer. "Wir werden weiter für sie da sein, auch noch viele Jahre nach dem Anschlag."

Das Oberlandesgericht Naumburg hatte zuvor den rechtsextremen Attentäter zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Die Richter sprachen den 28-Jährigen des zweifachen Mordes und des versuchten Mordes in weiteren zahlreichen Fällen schuldig und stellten außerdem die besondere Schwere der Schuld fest. Eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ist damit so gut wie ausgeschlossen.