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Bundestagswahl  Ermittlungen gegen FDP-Kandidat Schnurre

Ein FDP-Kandidat hat in Dessau-Roßlau Geld für Stimmen zur Bundestagswahl versprochen. Gegen ihn wird wegen Wählerbestechung ermittelt.

19.09.2017, 11:23

Dessau-Roßlau (dpa) l Wegen des Verdachts der Wählerbestechung ermittelt die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau nun gegen den FDP-Direktkandidaten Jörg Schnurre. Es sei ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden, sagte ein Sprecher der Behörde am Dienstag. Schnurre hatte in der vergangenen Woche Flyer verteilt, auf denen er Wählern zwei Euro versprach, wenn er in den Bundestag gewählt wird.

Als daraufhin ein Sturm der Entrüstung losbrach, erstattete Schnurre Selbstanzeige. Später stellte auch der Kreiswahlleiter des Wahlkreises Dessau-Wittenberg, in dem Schnurre kandidiert, Strafanzeige. Wie lange die Ermittlungen dauern, lasse sich noch nicht absehen, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Vor der Bundestagswahl am Sonntag sei aber nicht mit einem Ergebnis zu rechnen. Wählerbestechung kann laut Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe bedeuten.

Schnurre hatte seine Aktion damit begründet, auf innovative Art und Weise Jungwähler ansprechen zu wollen. Deshalb habe er das sogenannte Zukunftsticket an Haushalte in Dessau verteilt. Es versprach jedem zwei Euro, sollte Schnurre in den Bundestag gewählt werden. Der 37-Jährige hatte eingeräumt, die Aktion rechtlich nicht genau durchdacht zu haben.

Auswirkungen auf Schnurres Kandidatur haben die Ermittlungen nicht. "Solange jemand nicht verurteilt ist, gilt die Unschuldsvermutung", sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Auch die Landeswahlleitung hatte erklärt, Schnurre verliere durch die Anzeige nicht das Recht gewählt zu werden. Seine Chancen auf das Direktmandat gelten aber als gering.