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Corona-Pandemie Sachsen-Anhalt lässt mehr Kinder in Kitas

Sachsen-Anhalt lässt in der Notbetreuung größere Gruppen in Kitas zu. Die Einhaltung der Hygiene wird wegen des Coronavirus wichtiger.

Von Martin Weigle 28.04.2020, 09:19

Magdeburg l Bei der Notbetreuung von Kindern hat es in der vergangenen Woche in einigen Orten Probleme gegeben. Da weitere Berufsgruppen, wie zum Beispiel Angestellte im Einzelhandel in den sogenannten systemrelevanten Bereich eingeordnet wurden, meldeten erheblich mehr Eltern ihre Kinder zur Notbetreuung an. Im Sozialministerium in Magdeburg besserte man den gültigen Erlass zur vierten Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus nun nach.

Am Montag beschloss man im Sozialministerium, dass bis zu zwölf Kinder von einer Betreuungsperson beaufsichtigt werden dürfen. Die Zusammensetzung der Gruppe soll laut dem neuen Erlass möglichst nicht verändert werden. Als Ausnahme wurde der Schichtwechsel beim Personal genannt. Weiterhin soll einer Gruppe möglichst immer der gleiche Raum in einer Einrichtung zugewiesen werden.

Das Abstandsgebot ist aufgrund der Gruppengrößen praktisch nicht mehr einzuhalten. Deshalb soll vermehrt auf die Einhaltung der Hygienevorschriften geachtet werden. Ebenso sollen Personal der Einrichtungen und Eltern verstärkt auf Einhaltung der Abstandsregelungen untereinander achten.

Des Weiteren dürfen Kinder und Erwachsene die Kindertagesstätten nur betreten, wenn sie frei von Erkältungssymptomen sind. Ausnahmen sind Allergien wie zum Beispiel Heuschnupfen. Für solche chronischen Erkrankungen sollte ein ärztliches Attest vorliegen. Die Kindertagesstätten müssen in ausreichender Menge Hygieneartikel bereit stellen. So werden im Erlass speziell Seife und Einmalhandtücher genannt.

Um die Kontakte der Kinder auf dem Gelände der Einrichtungen zu minimieren, sollen deren Außenbereiche entsprechend der Anzahl der vorhandenen Kindergruppen aufgeteilt und abgesperrt werden. So soll verhindert werden, dass durch zufällige Kontakte mögliche neue und schwer überprüfbare Infektionsketten geschaffen werden. Aus dem gleichen Grund soll es zu Beginn und gegen Ende eines jeden Tages keine Sammelgruppen in den Kitas geben.

Die Höchstzahl von zwölf Kindern pro Gruppe darf übergangsweise wenige Tage mit ein bis zwei Kindern überschritten werden, bis eine dauerhafte Lösung gefunden ist. Auch ein Wechsel in eine andere, möglichst nahegelegene Betreuungseinrichtung, ist nach Abstimmung mit den Eltern möglich.

Wenn es die Kapazitäten der Kitas zulassen, können auch wieder Kinder zur Eingewöhnung angemeldet werden. Weiterhin gilt aber auch, dass Eltern angehalten sind, ihre Kinder soweit möglich zu Hause oder anderweitig zu betreuen. Die Notbetreuung sollte möglichst für einen Zeitraum vereinbart werden, in dem mehr freie Plätze in den Kitas verfügbar sind. Für Eltern die von zu Hause aus arbeiten, soll im Einzelfall geprüft werden, ob eine Notbetreuung erforderlich ist.

Das Betreuungspersonal verzichtet in den Gruppenräumen auf das Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen, um die Kinder nicht zu verängstigen. Der Erlass soll ab 29. April 2020 in Kraft treten.