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Corona-Regeln Das ändert sich in Sachsen-Anhalt

Nach einem Monat der Ausgangsbeschränkungen kündigt die Landesregierung erste Lockerungen an. Ein Überblick:

19.04.2020, 15:43

Magdeburg (dpa) l Die neuen Corona-Regeln sind in Sachsen-Anhalt weitestgehend die alten. Mit der vierten Eindämmungsverordnung, die das Kabinett am Donnerstag beschlossen hat, schreibt die Landesregierung die bisher geltenden Vorschriften im Wesentlichen fort. Die in der Bund-Länder-Einigung vom Mittwoch vereinbarten Spielräume für die einzelnen Bundesländer nutzt das Land dabei kaum. Mit den ersten Lockerungen der Beschränkungen, etwa für Schulen und den Einzelhandel, bleibt die Landesregierung auf der Linie der Vereinbarung der Ministerpräsidenten mit dem Bund. Ein Überblick:

Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern und, unabhängig von ihrer Größe, sowie Autohäuser dürfen ab Montag wieder öffnen. Ausschlaggebend für die Genehmigung ist die im Miet- oder Pachtvertrag vermerkte Größe des Geschäfts – Inhaber dürfen ihre Verkaufsräume nicht teilweise öffnen oder verkleinern. Die Zahl 800 sei ein Kompromiss in den Bund-Länder-Verhandlungen gewesen, sagte Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU). "Wir hätten uns damit begnügt, die Abstandsregeln zu organisieren". Die Geschäfte müssen selbstständig gewährleisten, dass sich pro zehn Quadratmeter Ladenfläche nur ein Kunde gleichzeitig im Laden aufhält.

Vom kommenden Donnerstag an sollen an Schulen in Sachsen-Anhalt wieder Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen stattfinden können. Die Schulen bräuchten die Zeit bis dahin, um sich auf die Wiederöffnung vorzubereiten, sagte Bildungsminister Marco Tullner (CDU). Für die Schulen gelten dann besondere Regeln, etwa im Hinblick auf Hygiene und die Pausengestaltung. Die Abschlussprüfungen sollen wie geplant stattfinden – die Abiprüfungen beginnen am 4. Mai, die Realschulprüfungen eine Woche später. Ab 4. Mai soll auch der Unterricht für Klassen, die im nächsten Schuljahr einen Abschluss machen, wieder langsam starten.

Die Kitas bleiben zunächst grundsätzlich geschlossen. Weiterhin gibt es aber eine Notbetreuung für Eltern, die in ihren Berufen derzeit unverzichtbar sind. Zu der Gruppe dieser systemrelevanten Berufe gehören mit der neuen Verordnung auch Lehrerinnen und Lehrer sowie Verkäuferinnen und Verkäufer, wie Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD) sagte. Weiterhin haben auch Beschäftigte im Gesundheits- oder Pflegesektor sowie Polizeibeamte einen Anspruch auf Notbetreuung der Kinder. Der bestehe schon dann, wenn ein Elternteil in einem systemrelevanten Beruf arbeite, sagte die Ministerin.

Friseure müssen weiterhin geschlossen bleiben. Haseloff stellte den Friseuren aber in Aussicht, dass sie nach Ablauf der Verordnung am 4. Mai wieder öffnen dürfen. Das gelte auch für Kosmetiker, ergänzte Grimm-Benne. Die Handwerkskammer Magdeburg hatte sich gewünscht, dass Sachsen-Anhalt den Haarstylisten und auch Kosmetikern schon früher die Wiedereröffnung ermöglicht. "Auch in diesem Bereich können Vorkehrungen getroffen werden, damit Beschäftigte und Kunden ausreichend geschützt sind", teilte die Kammer mit.

Besuche in Einrichtungen für Behinderte, Senioren und in Krankenhäusern sind weiterhin verboten. Diese Einrichtungen seien Hotspots für Infektionen in Sachsen-Anhalt, sagte Grimm-Benne. "Da müssen wir noch Konzeptionen erarbeiten, wie wir sukzessiv wieder Besuch zulassen", sagte die Ministerin.

Das Kontaktverbot bleibt bis mindestens 3. Mai bestehen – Großveranstaltungen und Versammlungen bleiben also zunächst verboten. Großveranstaltungen mit 1000 Teilnehmern und mehr werden bis zum 31. August untersagt. Das soll Veranstaltern Planungssicherheit geben, sagten Grimm-Benne und Haseloff. Über Veranstaltungen mit weniger als 1000 Teilnehmern werde man sich bei den Beratungen über die nächste Verlängerung der Beschränkungen erneut unterhalten, so die Ministerin. Am Samstag stellte die Staatskanzlei klar, dass vor den nächsten Beratungen zwischen Bund und Ländern am 30. April kein Grund bestehe, kleinere Veranstaltungen flächendeckend abzusagen.

Hotels dürfen weiterhin nur Geschäftsreisende beherbergen, Restaurants nur außer Haus verkaufen. Die Branche hatte sich enttäuscht darüber gezeigt und vor einer Pleitewelle gewarnt. Grimm-Benne stellte am Donnerstag Lockerungen in Aussicht. So könnte Sachsen-Anhalt nach dem 3. Mai zu den Regeln zurückkehren, die bereits vor dem bundesweiten Kontaktverbot galten. Damals durften Gastwirte öffnen, sofern Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden. Die Landesregierung plane, sofern die Zahl der Neuinfektionen stabil bleibt, zu dieser Regel zurückzukehren.

Auch Museen müssen noch auf ihre Wiedereröffnung warten – können aber auf eine Öffnung ab Anfang Mai hoffen. Die Landesregierung werde zu Museen in der nächsten Landesverordnung zum Corona-Virus, die die jetzigen Regelungen ab dem 4. Mai ablösen soll, eine Regelung treffen, kündigte Haseloff an. Das gelte unabhängig davon, was Bund und Länder bis dahin beschließen. Sachsen-Anhalt will dann etwa auch die Öffnung von Zoos für Spaziergänger prüfen. Bibliotheken, Kinos und Theater müssen auch bis auf Weiteres geschlossen bleiben.

Kirchen und andere Gotteshäuser bleiben weiterhin geschlossen. "Ich bin mir nicht sicher, ob wir da vor Pfingsten einen Normalbetrieb hinbekommen", sagte Haseloff. In Sachsen-Anhalt seien viele Gläubige ältere Menschen, daher sei das Risiko besonders hoch. Die Landesregierung wolle aber auch Kirchen, Moscheen und Synagogen schnellstmöglich eine Übergangslösung oder eine Perspektive für eine Wiedereröffnung ermöglichen. Der Kirchenpräsident der Anhaltischen Landeskirche, Joachim Liebig, bedauerte das anhaltende Verbot. "Bei allem Verständnis für Einschränkungen, die notwendig sind, um die Verbreitung des Corona-Virus zu reduzieren, schmerzt es uns sehr, dass gemäß der gestrigen Verordnungen Gottesdienste weiterhin nicht stattfinden können."