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Coronavirus Datenschützer: Namenslisten vertretbar

Gastronomen müssen Listen führen, in denen aufgeführt ist, wann welcher Gast an welchem Tisch gesessen hat.

14.05.2020, 14:15

Magdeburg (dpa) l Sachsen-Anhalts Landesdatenschützer Harald von Bose hält die Pflicht, seine Kontaktdaten beim Restaurantbesuch zu hinterlassen, für tendenziell vertretbar. Die Vorschrift des Landes sei zwar nicht unbedenklich, sagte von Bose dem Mitteldeutschen Rundfunk (Donnerstag). Es sei jedoch nicht völlig ausgeschlossen, dass mit den Kontaktlisten auch Infektionsketten nachverfolgt werden könnten. "Insofern ist das nicht per se unverhältnismäßig."

In Sachsen-Anhalt dürfen Speisegaststätten ab Montag wieder öffnen – wenn ihre zuständige Kommune ihr Konzept einzeln genehmigt hat. Ab 22. Mai ist das ohne Einzelprüfung möglich. Kneipen und Bars bleiben prinzipiell geschlossen. Zahlreiche Auflagen sind vom Gastwirt jedoch stets zu erfüllen, wie Tischabstände und Mundschutz für das Personal.

Zudem müssen Gastronomen Listen führen, in denen aufgeführt ist, wann welcher Gast an welchem Tisch gesessen hat. So sollen möglichst viele mögliche Kontaktpersonen wiedergefunden werden, falls nachträglich ein Gast positiv auf das neuartige Coronavirus getestet wird. Diese Listen sind in den Nachbarländern Thüringen und Sachsen nicht vorgeschrieben. Das Thüringer Sozialministerium empfehle aber dringend, solche Listen zu führen, heißt es im MDR-Bericht.