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Coronavirus Teil-Lockdown: Was geht, was nicht

Bis zu 1000 Euro Bußgeld drohen Menschen, die sich nicht an die neuen Corona-Regeln halten. Deshalb ist es wichtig, die Regeln zu kennen.

02.11.2020, 23:01

Magdeburg l Die Menschen im Land sollen ihre Kontakte einschränken. Darum geht es der Landesregierung, deswegen gibt es die Corona-Regeln. Seit gestern gilt die neue Eindämmungsverordnung im Land. Der dort verordnete Teil-Lockdown des gesellschaftlichen Lebens für den gesamten Monat November trifft viele Einrichtungen, die schon im Frühjahr schließen mussten, aber nicht alle. Was nun gilt und was nicht:

Mit wie vielen Menschen darf ich mich treffen?

Zwei Familien dürfen sich nach wie vor treffen, ebenso darf eine Studenten-WG die andere im Park besuchen. Maximal „zwei Hausstände“ im öffentlichen Raum, heißt es dazu in der Verordnung. Allerdings dürfen es zusammen nicht mehr als zehn Personen sein. Das gleiche gilt für private Feiern, egal ob fachkundig organisiert oder nicht. Feiern in der Öffentlichkeit ist vollständig untersagt.

Welche Regeln gelten für Hochzeiten und Trauerfeiern?

Wer heiraten will, kann das mit dem Standesbeamten, den Trauzeugen, den Eltern, Kindern und Geschwistern tun. Bei Trauerfeiern darf laut Verordnung nur der „engste Freundes-​ und Familienkreis“ des Verstorbenen teilnehmen. Außerdem sind ein Trauerredner oder ein Geistlicher sowie Personal vom Bestattungsunternehmen zulässig.

Darf ich in Sachsen-Anhalt und über die Landesgrenze hinaus reisen?

Explizit verboten ist das nicht. Die Menschen im Land sind jedoch generell dazu aufgerufen, auf nicht notwendige private Reisen im November zu verzichten. Gemeint sind damit auch Besuche von Verwandten. Auch Tagesausflüge sollen unterbleiben. Beherbergungsbetriebe dürfen keine Touristen aufnehmen.

Welche Einrichtungen und Geschäfte dürfen öffnen?

Schulen, Kitas und die meisten Geschäfte in den Einkaufsmeilen des Landes bleiben geöffnet. Auch Bibliotheken und Archive und Außenbereiche in Tierparks bleiben zugänglich. Ebenso Volkshochschulen, Tanz- und Ballettschulen sowie Fahrschulen. Ernährungskurse dürfen weiter stattfinden, auch Fortbildungen für den Brandschutz und Integrationskurse. Angebote der offenen Kinder-​ und Jugendarbeit, und der Jugendsozialarbeit soll es auch im November geben. Ebenfalls zulässig sind Angebote von Seniorentreffs und Mehrgenerationenhäusern. Außerdem bleiben Betriebe zur Körperpflege geöffnet, darunter Frisöre und Barbiere, Massage-​ und Fußpflegepraxen sowie Nagel- und Kosmetikstudios. Auch Solarien, Piercingstudios​ und Tattoostudios dürfen für Kunden geöffnet bleiben.

Welche Einrichtungen und Geschäfte müssen schließen?

Gaststätten und andere gastronomische Betriebe sind zu schließen, sie dürfen aber Essen und Getränke zum Mitnehmen anbieten. Auch dafür gibt es Regelungen. Wer etwa Speisen zum Mitnehmen in einer Gaststätte erhält, darf sie in einem Umkreis von 50 Meter nicht verzehren. Geschlossen bleiben im November außerdem Messen, Ausstellungen und Weihnachtsmärkte. Alle Kinos müssen schließen, auch Autokinos. Keinen Zutritt haben sollen Besucher zudem in Tierhäusern und anderen Gebäuden von Tierparks, Museen, Prostitutionsstätten, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Theatern , Freizeitparks, Schwimmbädern und Saunas.

Welche Regeln gelten für den Sportbetrieb?

Der Sportbetrieb in allen öffentlichen und privaten Sportstätten ist untersagt, im Freien als auch in geschlossenen Räumen. Es gibt aber Ausnahmen, wie etwa der Schulsport. Sport zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand ist erlaubt.

Welche Bußgelder drohen, wenn Regeln nicht eingehalten werden?

Bußgelder bis zu 1000 Euro drohen, wenn etwa ein Betreiber seine Gaststätte für den Publikumsverkehr öffnet. Wer seinen Mund-Nasen-Schutz nicht trägt, wenn es geboten ist, muss mit Bußgeldern bis 75 Euro rechnen. In Magdeburg sollen Wiederholungstäter das doppelte Bußgeld zahlen.