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Ehrenamt Kürzere Amtszeit für Schöffen gefordert

Schöffen sollen als Laienrichter zu lebensnahen Urteilen beitragen. Gewählt werden sie alle fünf Jahre. Zu selten, findet ein Verband

25.02.2017, 20:00

Magdeburg (dpa) l Um mehr junge Menschen für das Ehrenamt als Schöffe zu gewinnen, fordert ein Verband eine kürzere Amtszeit für die Laienrichter. Derzeit werden Schöffen für fünf Jahre gewählt. "Gerade junge Leute können sich für so einen langen Zeitraum oft nicht binden", sagte der Vorsitzende der Vereinigung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter Mitteldeutschland, Andreas Höhne, der Deutschen Presse-Agentur.

Auch für die Kommunen, die die Kandidatenlisten aufstellen, sei eine kürzere Amtszeit von Vorteil. Weil zwischen den Wahlen so viel Zeit vergehe, müssten die Mitarbeiter vor jeder Wahl teils aufwendig geschult werden.

Bewerbermangel ist bei den Laienrichtern in Sachsen-Anhalt aber derzeit kein Thema. "Wir haben genug Schöffen", sagte Christian Löffler vom Landgericht Magdeburg. Besonders bei den seit Jahren dauernden Verfahren der Wirtschaftsstrafkammer sei die Belastung für die Schöffen aber groß. "Sie machen das ja neben ihrem normalen Beruf." Ein Prozess wegen eines einfachen Diebstahls sei für einen Ehrenamtler natürlich leichter zu bewältigen. Einfluss darauf, in welchen Verfahren sie eingesetzt werden, haben die Schöffen nicht.

Höhne hält Laienrichter in den aufwendigen Wirtschaftsverfahren trotzdem für wichtig. "Wir sind die einzigen, die aufklären können." Vorstellbar sei jedoch, in komplizierten Verfahren spezialisierte Schöffen einzusetzen.

In Sachsen-Anhalt gibt es derzeit nach Angaben des Justizministeriums rund 1900 Schöffen. Sie sollen gewährleisten, dass die Strafjustiz nicht nur im Namen des Volkes, sondern auch durch das Volk Recht spricht. Mit ihrer Lebens- und Berufserfahrung sollen sie dazu beitragen, dass ein lebensnahes Urteil gefällt wird. Die nächste Wahl steht Ende 2018 an.