H5N8-Erreger Eilverordnung regelt neuen Vogelgrippe-Test
Magdeburg (dpa) l In Sachsen-Anhalt gibt es nach dem Fund einer mit Vogelgrippe infizierten toten Ente keine Hinweise auf weitere kranke Tiere. Keine der 131 Proben bei zwei privaten und einem gewerblichen Geflügelhalter in der Nähe des Fundorts in Aken (Landkreis Anhalt-Bitterfeld) habe Auffälligkeiten gezeigt, sagte ein Sprecher des Agrarministeriums am Montag in Magdeburg. Die Stallpflicht für Geflügel in Risikogebieten des Landes gelte aber weiterhin. Sie wurde am 27. November angeordnet, um den Kontakt von Wildvögeln mit Hausgeflügel zu verhindern.
Entsprechend einer neuen Eilverordnung des Bundeslandwirtschaftsministeriums müssen von diesem Sonntag an Enten und Gänse auf Vogelgrippe getestet sein, bevor sie auf den Schlachthof gebracht werden. Bei Transporten müssten mindestens 60 Tiere auf das Virus untersucht sein. Die Verordnung gelte bundesweit bis Ende März 2015, wie es in Berlin hieß. Die Labore seien darauf hingewiesen worden, dass auf sie mehr Arbeit zukomme, sagte der Ministeriumssprecher in Magdeburg.
Am 7. Dezember hatte ein Tierarzt eine tote Stockente an der Elbe gefunden - am Wochenende war bei dem Tier das hochansteckende Vogelgrippe-Virus H5N8 nachgewiesen worden. Es ist der erste derartige Fall in Sachsen-Anhalt. Für Menschen besteht nach derzeitigen Erkenntnissen keine Gefahr.