1. Startseite
  2. >
  3. Sachsen-Anhalt
  4. >
  5. Drei Zeuginnen sagen im Sex-Prozess aus

Ex-Chefarzt Drei Zeuginnen sagen im Sex-Prozess aus

Der Prozess gegen den Harzer Ex-Chefarzt, der seinen Opfern beim Sex Kokain verabreicht haben soll, wurde in Magdeburg fortgesetzt.

Von Bernd Kaufholz 15.11.2018, 09:54

Magdeburg l Beim Prozess gegen einen ehemaligen Chefarzt aus dem Harz werden am Donnerstag von der 1. Großen Strafkammer an Landgericht Magdeburg drei weitere Zeuginnen vernommen. Darunter am Nachmittag auch die Ex-Freundin des 42 Jahre alten Angeklagten. Es ist damit zu rechnen, dass der Berliner Anwalt der Zeugin den Antrag stellen wird, während ihrer Aussage die Öffentlichkeit, wie schon bei den Aussagen der anderen mutmaßlichen Opfer, auszuschließen.

Die Zeugin soll Dr. Andreas N. Ende September 2015 in Berlin beim Sex Kokain verabreicht haben, obwohl sie das strikt abgelehnt habe. Laut Anklage habe die Medizinerin die Droge an "brennenden" Schleimhäuten festgestellt. Danach sei ihr schwindlig geworden und ihr Herz habe gerast. Im Oktober 2015 trafen sich beide erneut, und obwohl ihr der Halberstädter Arzt versprochen habe, ihr kein Kokain mehr zu geben, soll es N. doch getan haben. Ihre Vorwürfe soll der einstige Chefarzt mit den Worten: "Trau keinem Junkie" vom Tisch gewischt haben.

Bei einem weiteren Treffen im November soll der Angeklagte ihr wiederum Kokain in den Sekt gemischt haben. Unter Drogeneinfluss habe sie zwei Verkehrsunfälle verursacht be denen eine Person verletzt wurde. Bei einer Blutprobe wurden Kokain und Abbauprodukte des Rauschmittels festgestellt.

N. wird vorgeworfen, insgesamt fünf Frauen beim Sex ohne ihr Wissen Kokain verabreicht zu haben. Die Droge sei jeweils über die Schleimhäute aufgenommen worden. Eine Frau starb. Die Staatsanwaltschaft geht von mehrfacher Vergewaltigung- in einem Fall mit Todesfolge - aus.

Die ersten beiden Zeuginnen des Verhanslungstages hatten sexuelle Beziehungen zum Angeklagten, waren aber keine Opfer.  Einer der Frauen hatte N. die Ehe versprochen. Die Zeuginnen schilderten ihr Verhältnis zum Angeklagten. Die 1. Große Strafkammer hatte auch bei der Aussage der 46 Jahre alten Hotelfachfrau aus Hannover, die als erste in den Zeugenstand gerufen wurde, auf deren Antrag beschlossen, die Öffentlichkeit auszuschließen.

Der Vorsitzende Richter begründete die Entscheidung damit, dass Intimkontakte zwischen der Zeugin und N. zur Sprache kommen würden. Der Schutz der Persönlichkeit der Frau stehe über dem öffentlichen Interesse, so der Vorsitzende Richter Dirk Sternberg.