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Finanzen Kreise wollen weniger Unterhalt zahlen

Seit 2017 zahlt der Staat in bestimmten Unterhaltsfällen. Viele Landkreise sehen für sich die Kosten steigen.

Von Alexander Walter 27.11.2019, 00:01

Magdeburg l Die Reform sollte Alleinerziehenden helfen: Seit Juli 2017 unterstützt der Staat deutlich großzügiger, wenn der Ex-Partner sich aus der Verantwortung fürs gemeinsame Kind stiehlt.

Geld gibt es seither nicht mehr nur bis zum 12., sondern bis zum 18. Lebensjahr. Das Limit von maximal sechs Jahren Anspruchsdauer entfällt. Außerdem gibt es oft mehr Geld je Kind, je nach Alter zwischen 150 und 272 Euro im Monat. Mit der Novelle hat der Gesetzgeber offenbar ins Schwarze getroffen: Die Zahl der Leistungsbezieher im Land hat sich mehr als verdoppelt. Laut Sozialministerium stieg sie von 16 700 Ende 2016 auf 35.800 im vergangenen Jahr. Allein in Magdeburg gab es zuletzt 4300 Bezieher.

Die Landkreise können der Neuregelung indes wenig abgewinnen. Sie verweisen auf erheblich gestiegene Kosten beim Unterhaltsvorschuss. Lagen diese laut Landkreistag 2016 noch bei 36 Millionen Euro, waren es 2018 fast 90 Millionen.

Grund für die Lage ist nach Ansicht der Kreise die vom Land angepasste Regelung zur Verteilung der Kosten-Last im Familien-Förderungsgesetz. Mit der Novelle hatte der Bund seinen Anteil zwar von 33 auf 40 Prozent angehoben. Die verbleibenden 60 Prozent teilen sich Land und Kreise allerdings zu jeweils gleichen Teilen. "Das ist ungerecht", findet Heinz-Lothar Theel, Geschäftsführer des Landkreistages. Denn: Weder hätten die Kreise die Reform bestellt, noch verfügten sie über eigene Steuereinnahmen.

Vor dem Landes-Verfassungsgericht haben daher neun von elf Kreisen gegen die Lasten-Verteilung geklagt. Sie hoffen, dass die Richter diese für verfassungswidrig erklären.

Ob es so kommt, bleibt nach dem Verhandlungstermin gestern offen. Fest steht, dass die Richter am 25. Februar eine Entscheidung in der Sache bekanntgeben wollen, sagte Richterin Ana Bischoff der Volksstimme.

Vor dem Gericht hatten Kreise und Landesregierung zuvor nochmals ihre Standpunkte deutlich gemacht. Zu klären war dabei vor allem die Frage, ob das Land den Kreisen nach der Reform einen Ausgleich zahlen musste. Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD) wies das zurück. Die Novelle des Unterhaltsvorschusses sei durch den Bund entschieden worden, sagte sie sinngemäß. Ein Ausgleich hätte das Land nur zahlen müssen, wenn es sich um tatsächlich neue Aufgaben durch ein neues Landesgesetz gehandelt hätte.

Die Ministerin ergänzte, die Kreise sparten durch die Reform zudem an anderer Stelle. Denn durch den vergrößerten Kreis von Beziehern beim Unterhaltsvorschuss seien weniger Kinder auf Hartz IV angewiesen – auch diese zahlen die Kreise. Die Landkreise bestreiten das. Das Land lege mit rund 13.000 eine viel zu hohe Zahl an Kindern zugrunde, die durch die Reform nicht länger auf Hartz IV angewiesen seien.

Tatsächlich liege die Zahl eher bei 5000. Zudem habe man deutlich machen können, dass die Reform sehr wohl eine neue Aufgabenübertragung für die Kreise bedeute, die mit mehr Geld vom Land auszugleichen sei, sagte Landkreistags-Geschäftsführer Theel. Rückendeckung bekamen die Kommunen ausgerechnet auch von der Spitze der Landesregierung. Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) sagte zur Klage: „Ich kann das nachvollziehen, weil die Zahlen völlig aus dem Ruder gelaufen sind.“

Für beide Seiten geht es um viel Geld. Um den Rechtsstreit noch abzuwenden, hatte das Land den Kreisen im Sommer einmalig pauschal 20 Millionen Euro überwiesen. Die Kreise hielten wegen der Dauerhaftigkeit der Reform aber an der Klage fest. Sollten die Richter die Kostenaufteilung für verfassungswidrig erklären, müsste das Land eine neue Regelung finden.

Auf den Haushalt kämen möglicherweise erhebliche Mehrbelastungen zu. Meinung